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Krank vor Kutzarbeit

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Chrisb.w
Jun 2020 bearbeitet

Guten Tag, ich war vom 27.4.20-29.05.20 krank wurde dann am 11.05.20 in Kurzarbeit geschickt. Dann bin ich am 02.06.20 wieder arbeiten gegangen und hatte am 03.06.20 ein Arbeitsunfall worauf ich am 05.06.20 wieder in Kurzarbeit geschickt worden bin. Ist das alles so rechtens was mein Arbeitgeber da so macht?

Kurzarbeit war ab dem 01.04.20 Angemeldet wurde aber dann zum ersten mal am 11.05.20 eingesetzt.

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Community-Antworten (4)

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rtjum

17.06.2020 um 10:03 Uhr

habt ihr einen BR? wenn ja da frag den mal was er denn genau vereinbart hat. Wenn nein schau in Deine Vereinbarung mit dem AG, denn dann muss der AG mit jedem AN eine Vereinbarung über Kurzarbeit treffen

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Mattis-A

17.06.2020 um 12:29 Uhr

Hallo Chrisb.w, ja das ist alles so rechtens. Du bist krank geworden, nach dem die KU angemeldet wurde. Wärst du vor dem 01.04. schon krank gewesen, dann hätte der AG dich nicht in KU rechnen dürfen. Aber so ist alles korrekt.

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rtjum

17.06.2020 um 15:49 Uhr

@Mattis-A, das kannst du so pauschal nicht sagen. Wir haben z.B. genau den Fall in unserer BV zur Kurzarbeit so verhandelt, dass der Kollege nicht in KuA geht.

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Chrisb.w

19.06.2020 um 00:30 Uhr

Danke für die Infos

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