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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Neubau eines Betriebes - worauf sollte der BR achten?

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1982
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Kolleginnen und Kollegen

Ich bin seit ca. 1 Jahr in einem 17ner Gremium und Steh nun vor einer Ganz besonderen Herausforderung :

Unser Betrieb soll verlegt werden. Es wird ein Neubau geplant der ca. 80km weit entfernt ist und ende dieses Jahres soll mit dem Bau begonnen werden. In diesem Neubau sollen dann Drei Betriebe zusammengelegt werden. Nun hat der GBR einen Ausschuss gebildet der sich nach §90 und §87BertVG mit dem Neubau Beschäftigen soll. In diesem Ausschuss bin ich auch vertreten, allerdings weis ich nicht genau auf was ich da genau achten soll/muss.

Ich hoffe sehr hier ein paar Tipps oder Gedankenanstöße zu bekommen.

Vielen Dank

9.59502

Community-Antworten (2)

C
carrie

01.05.2008 um 11:50 Uhr

A
Abakus

02.05.2008 um 02:06 Uhr

Hier liegt auf jeden Fall eine Betriebsänderung vor, so daß Interessenausgleich und Sozialplan ausgehandelt werden müssen - §111 und §112 BetrVG.

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