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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeiten im Neubau ohne Sanitäreanlagen zulässig?

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Briddel34
Jan 2018 bearbeitet

Können wir vom BR etwas tun, wenn MA in einen Neubau ziehen sollen, wo weder Sanitäreanlagen, noch Treppenhäuser, noch andere Innenausbauten fertiggestellt sind? In einer der Abtlg arbeitet eine Kollegin, die gehbehindert ist. Bis zum Altbau sind es ca 15 Min.

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Community-Antworten (8)

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packer

23.02.2007 um 14:25 Uhr

moin briddel,

hier liegt eine zustimmungspflichtige versetzung vor nach § 99 BetrVG. ferner solltet ihr euch dabei mal die arbeitsstättenverordnung zur brust nehmen.

gruß, packer

P
packer

23.02.2007 um 16:46 Uhr

hi paula,

sehr interressantes urteil. aber ich glaube nicht, daß es zutreffend ist in diesem fall. wenn hier nach briddel kein betriebsteil ausgelagert sondern es nur einige MAbetrifft wäre das zu spezifizieren. das kannst du in deinem urteil unter 12bb nachschauen. ferner muss briddel prüfen, ob arbeitsinhalte, vorgesetzte und gruppenstruktur dieselben bleiben, unter 15b zu lesen. ich bleibe bei der versetzung :)

P
paula

23.02.2007 um 19:56 Uhr

@packer

ich glaube wir bräuchten hier die berühmte Glaskugel....

L
Lotte

23.02.2007 um 20:05 Uhr

Briddel, interessant, was sich Arbeitgeber alles so einfallen lassen. Packers Hinweis auf die ArbStättV ist schon ganz gut. Lies Dir mal § 6 durch. Und in Anwendung des §80 des BetrVG könnt Ihr hier als BR schnell tätig werden.

Ist die SchwbV informiert und beteiligt an der Problematik?

B
Briddel34

26.02.2007 um 08:57 Uhr

Hallo! Erstmal viiiiielen Dank! Ich habe mich leider etwas schwammig ausgedrückt. Insgesamt entsteht ein Neubaugebäude, wo nachher alle MA einziehen sollen. Die Fertigstellung ist eigentlich erst für nächste Woche geplant. Vorab soll jetzt unsere IT umziehen. Leider sind die Handwerker noch nicht so richtig fertig. ;-) Unsere behinderte Kollegin hat auch starke Bedenken, dass sie die Treppe nicht schafft. Es fehlen noch Teile des Geländers. Auszug funktioniert auch noch nicht. Sanitäreanlagen werden vielleicht Mitte der Woche fertig. Unser AG läßt sich von der ArbStättV nicht wirklich beeindrucken. Schließlich könnten die MA ja in den Altbau gehen. Und es wäre auch "nur" Übergangsweise. Auf die Frage wie es mit Versicherungsschutz aussehen würde, kam auch nur die Antwort: "es passiert schon nichts!" . Seufz, kann der AG sich so rausreden?

Gruß Briddel

F
Fayence

26.02.2007 um 09:34 Uhr

Briddel34,

muss für einen solchen Neubau neuerdings keine Endabnahme mehr erfolgen?

Der AG kann sich natürlich nicht so einfach herausreden! Es gibt KEIN anderes Thema, welches sich in so vielen arbeitsrechtlich relevanten Gesetzen wiederfindet wie "Gesundheitsschutz"!

ArbStättV ArbSchG ASiG SGB VII BetrVG

Wühlt Euch einmal durch; beteiligt Euren Sicherheitsbeauftragten oder Eure Fachkraft für Arbeítssicherheit; einen ASA = Arbeitschutzausschuss muss es ebenfalls bei Euch geben!

L
Lotte

26.02.2007 um 09:35 Uhr

Briddel, nein kann er nicht!

Nochmal: habt Ihr eine SchwbV? Ist Ihre Schwerbehinderung derart, dass sie die Kollegin an dem ohnehin schon unzumutbaren Weg zur Toilette zusätzlich behindert?

Wenn sich der AG weiterhin uneinsichtig zeigt, könnt Ihr m.E. eine Gefährdungsanalyse verlangen, das Gewerbeaufsichtsamt einschalten, eine einstweilige Verfügung erwirken, dass die neuen Arbeitsplätze noch nicht in Betrieb genommen werden...

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