Erstellt am 23.02.2007 um 13:25 Uhr von packer
moin briddel,
hier liegt eine zustimmungspflichtige versetzung vor nach § 99 BetrVG. ferner solltet ihr euch dabei mal die arbeitsstättenverordnung zur brust nehmen.
gruß,
packer
Erstellt am 23.02.2007 um 14:15 Uhr von paula
warum soll hier gleich eine Versetzung vorliegen?
siehe :
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&sid=8881c94a1ffc76fd2b084dfeb189eed1&nr=11321&pos=10&anz=140
Erstellt am 23.02.2007 um 15:46 Uhr von packer
hi paula,
sehr interressantes urteil. aber ich glaube nicht, daß es zutreffend ist in diesem fall. wenn hier nach briddel kein betriebsteil ausgelagert sondern es nur einige MAbetrifft wäre das zu spezifizieren. das kannst du in deinem urteil unter 12bb nachschauen. ferner muss briddel prüfen, ob arbeitsinhalte, vorgesetzte und gruppenstruktur dieselben bleiben, unter 15b zu lesen.
ich bleibe bei der versetzung :)
Erstellt am 23.02.2007 um 18:56 Uhr von paula
@packer
ich glaube wir bräuchten hier die berühmte Glaskugel....
Erstellt am 23.02.2007 um 19:05 Uhr von Lotte
Briddel,
interessant, was sich Arbeitgeber alles so einfallen lassen. Packers Hinweis auf die ArbStättV ist schon ganz gut. Lies Dir mal § 6 durch. Und in Anwendung des §80 des BetrVG könnt Ihr hier als BR schnell tätig werden.
Ist die SchwbV informiert und beteiligt an der Problematik?
Erstellt am 26.02.2007 um 07:57 Uhr von Briddel34
Hallo! Erstmal viiiiielen Dank! Ich habe mich leider etwas schwammig ausgedrückt. Insgesamt entsteht ein Neubaugebäude, wo nachher alle MA einziehen sollen. Die Fertigstellung ist eigentlich erst für nächste Woche geplant. Vorab soll jetzt unsere IT umziehen. Leider sind die Handwerker noch nicht so richtig fertig. ;-) Unsere behinderte Kollegin hat auch starke Bedenken, dass sie die Treppe nicht schafft. Es fehlen noch Teile des Geländers. Auszug funktioniert auch noch nicht. Sanitäreanlagen werden vielleicht Mitte der Woche fertig. Unser AG läßt sich von der ArbStättV nicht wirklich beeindrucken. Schließlich könnten die MA ja in den Altbau gehen. Und es wäre auch "nur" Übergangsweise. Auf die Frage wie es mit Versicherungsschutz aussehen würde, kam auch nur die Antwort: "es passiert schon nichts!" . Seufz, kann der AG sich so rausreden?
Gruß
Briddel
Erstellt am 26.02.2007 um 08:34 Uhr von Fayence
Briddel34,
muss für einen solchen Neubau neuerdings keine Endabnahme mehr erfolgen?
Der AG kann sich natürlich nicht so einfach herausreden! Es gibt KEIN anderes Thema, welches sich in so vielen arbeitsrechtlich relevanten Gesetzen wiederfindet wie "Gesundheitsschutz"!
ArbStättV
ArbSchG
ASiG
SGB VII
BetrVG
Wühlt Euch einmal durch; beteiligt Euren Sicherheitsbeauftragten oder Eure Fachkraft für Arbeítssicherheit; einen ASA = Arbeitschutzausschuss muss es ebenfalls bei Euch geben!
Erstellt am 26.02.2007 um 08:35 Uhr von Lotte
Briddel,
nein kann er nicht!
Nochmal: habt Ihr eine SchwbV? Ist Ihre Schwerbehinderung derart, dass sie die Kollegin an dem ohnehin schon unzumutbaren Weg zur Toilette zusätzlich behindert?
Wenn sich der AG weiterhin uneinsichtig zeigt, könnt Ihr m.E. eine Gefährdungsanalyse verlangen, das Gewerbeaufsichtsamt einschalten, eine einstweilige Verfügung erwirken, dass die neuen Arbeitsplätze noch nicht in Betrieb genommen werden...