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Mitsprache bei Neubau?

B
brvab
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich bin BRV einer 3 Einzelunternehmen umfassenden Firmengruppe. Nun will mein AG einen kompletten Neubau unserer Produktions- und Büroeinrichtungen durchführen. Dafür hat er ein neues Unternehmen gegründet. Dieses vermietet dann die Neubauten an die alten 3 Unternehmen. Kann ich auf Mitspracherecht beim Neubau pochen, auch wenn ich ausdrücklich nur für die ersten 3 Unternehmen zuständig bin? Wir sind uns inzwischen sicher, dass einige Planungen des Neubaus dringend besprochen werden müssen, da sie gegen Gesetze des Arbeitsschutzes und z.B. Platzbedarf bei Bildschirmarbeitsplätzen verstoßen. Der AG hat nicht wirklich Gesprächsbereitschaft signalisiert.

Wie sollen wir uns verhalten? Danke!

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Community-Antworten (3)

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Mainpower

20.02.2011 um 12:23 Uhr

Hallo, wenn der AG ein neues Unternehmen gegründet hat bist Du raus aus der Nummer. Du kannst doch nur da BR sein wo Du angestellt bist und gewählt wurdest. Das ist in dem neuen Unternehmen ja wohl nicht der Fall.

P
paula

20.02.2011 um 20:36 Uhr

naja wenn schon feststeht welche Räume bezogen werden kann man nach §§ 90 und ggf. 91 BetrVG agieren

M
Mainpower

21.02.2011 um 13:08 Uhr

Hallo, frage war " Mitsprache bei Neubau". Die hat er nicht. Erst wenn umgezogen wurde kann man über die Arbeitsstättenverordnung agieren.

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