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Datenschutz - Betriebsratvorsitzender kommt zu mir und erzählte was andere Kollegen in meiner Abteilung so verdienen?

S
Stiff
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

bei uns in der Firma hat der Betriebsrat die Einsicht in die Bruttolohnlisten bekommen. Danach kam der Betriebsratvorsitzende zu mir und erzählte was andere Kollegen in meiner Abteilung so verdienen. Um mich ein wenig neidig zu machen. Seit meiner Anfrage an den Betriebsrat, ob dieser das darf, wird massiv gedroht. Ich würde den BR erpressen und das ich mich damit strafbar mache.

Wie sieht denn hier die Rechtslage aus? Habe schon Termin beim Anwalt, möchte aber vorher schon mal wissen, was kommt.

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Community-Antworten (15)

K
Kriegsrat

17.06.2009 um 22:41 Uhr

das recht des betriebsrats(vorsitzenden) auf einblick in die bruttolohnlisten hat lediglich den grund, daß dieser seinen aufgaben aus dem BetrVG nachkommen kann und dazu gehört bestimmt nicht, seine daraus gewonnenen erkenntnisse "herumzutratschen"

L
Lohengrin

17.06.2009 um 22:42 Uhr

Ich gehe davon aus das Du nicht im BR-Gremium bist. Der BR darf die Bruttolohnlisten einsehen, sofern er einen Grund dafür hat. Aber Der BR darf NICHT mit diesem Wissen zu den Kollgen gehen und Ihnen davon Kenntnis geben.

Mfg, Lohengrin

Zu Laaangsaaaaaam, leider.

R
ridgeback

17.06.2009 um 23:34 Uhr

@Stiff, die Weitergabe der durch die Einsichtnahme in die Bruttolohnliste erlangten Kenntnisse ist unzulässig, soweit die Listen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse iSd. § 79 darstellen. Trotzdem ist der BR berechtigt, benachteiligte AN über seinen bes. Kenntnisstand zu unterrichten.

K
Kriegsrat

17.06.2009 um 23:45 Uhr

@ ridgeback

vorsicht, vorsicht mit weitergabe persönlicher daten, die man aufgrund seiner br-tätigkeit erfährt, an dritte.....

das problem könnte derjenige machen, dessen daten weitergegeben wurden und nicht wie hier derjenige, der sie (unberechtigt) erfahren hat

R
ridgeback

18.06.2009 um 00:03 Uhr

@kriegsrat, ich muß ja nicht, wer was verdient. Geht ja max. um Aufklärung über Benachteiligung. Siehe Erfurter Kommentar BetrVG § 80 Rn 30

K
Kriegsrat

18.06.2009 um 00:21 Uhr

@ ridgeback aufklärung über benachteiligung ist ja in ordnung, das geht ja auch über anonymisierte infos da bin ich ganz bei dir (auch ohne erfurter kommentar;-))

R
ridgeback

18.06.2009 um 00:38 Uhr

@kriegsrat, hab ja auch nicht von ner Hitliste am schwarzen Brett geschrieben. ;-))

T
TROISDORFER

18.06.2009 um 08:09 Uhr

Da hat der Betriebsratvorsitzende aber Richtig Bockmist gebaut ! Ich würde mich auch bei deinem AG beschweren wie er mit so sensibelen unterlagen umgeht,er wird dann schon das nötige einleiten . Der Gang zum Anwalt wird dir erstmal nicht bringen,ausser Kosten .

K
Kriegsrat

18.06.2009 um 08:21 Uhr

@ troisdorfer leider hat stiff die situation etwas subjektiv und pauschal dargestellt wie kommt der BR auf erpressung und andere strafbare handlungen, wenn stiff "nur" angefragt hat, ob der BR sowas darf.... ich fürchte, da fehlen uns noch einige relevante informationen...

K
Kölner

18.06.2009 um 09:12 Uhr

@Troisdorfer Um beim Bild zu bleiben: Deine Platte wird so nicht gespielt werden; schon gar nicht aufgrund der dürftigen Infos von 'stiff'. Und so viel 'Bockmist' wie Du ihn da gebaut siehst, ist auch nicht angefallen.

Also bitte auch mal über sämtliche Variationen und Kombinationen der Worte 'Kirche und Dorf' und 'Spatzen und Kanonen' nachdenken.

K
klinik

18.06.2009 um 10:31 Uhr

Hab ich etwas falsch gelesen oder hat der BRV allein in die Listen eingesehen. Ich denke dass darf nur der Betriebsausschuss? - Dann hat der BRV hier ein Problem

Ansonsten hat Kölner recht, lasst die Kirche im Dorf

K
Kriegsrat

18.06.2009 um 10:41 Uhr

@ klinik

wenn es keinen betriebsausschuß gibt ?

K
klinik

18.06.2009 um 12:13 Uhr

Na dann fragen wir jetzt mal ob es einen Betriebsausschuss gibt.

K
Kriegsrat

18.06.2009 um 12:30 Uhr

und auch wenn es einen betriebsausschuß gibt, besteht der aus BRV, stellv.BRV und entsprechend anderen mitgliedern (§27BetrVG) wenn es keinen gibt, hat der BRV das einblicksrecht also der BRV ist immer dabei, so oder so.....

außer diese aufgaben wurden einem anderen ausschuß nach § 28 BetrVG übertragen, indem der BRV, was ja höchst unwahrscheinlich ist, kein mitglied wäre.....

T
TROISDORFER

18.06.2009 um 13:48 Uhr

Ja stiff ,dann erzähl uns mal etwas mehr ...

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