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Bestehende ERA Eingruppierung ändern - ist dies so ohne weiters möglich?

D
darkangel
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Forum, wir haben das Problem das die bestehende Eingruppierungen nach unten korrigiert werden sollen - wie können wir das verhindern? Sind schon vor 4 Jahren aus dem Verband ausgetreten und befinden uns seit 4 Monaten in Kurzarbeit. Diese zusätzliche Einschneidung wollen wir auf keinen Fall zulassen! Bitte um Eure kollegiale Unterstützung - Vielen Dank

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Community-Antworten (1)

K
Kriegsrat

17.06.2009 um 22:24 Uhr

§ 3 ERA ETV Voraussetzungen zur Einführung des ERA 2. Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Eingruppierung bestimmen sich nach §§ 99 ff. BetrVG, ... In Unternehmen ... hat der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder ... Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten, ... er hat dem Betriebsrat unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen Auskunft über die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen zu geben und die Zustimmung des Betriebsrats zu der geplanten Maßnahme einzuholen.

schau mal auf diesen link stellt die lage anschaulich dar : www2.igmetall.de/homepages/moenchengladbach/file_uploads/betriebsratbeteilungsrechte.ppt

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