Erstellt am 17.06.2009 um 20:24 Uhr von kriegsrat
§ 3 ERA ETV Voraussetzungen zur Einführung des ERA 2. Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Eingruppierung bestimmen sich nach §§ 99 ff. BetrVG, ...
In Unternehmen ... hat der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder ... Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung
zu unterrichten, ... er hat dem Betriebsrat unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen Auskunft über die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen zu geben und die Zustimmung des Betriebsrats zu der geplanten Maßnahme einzuholen.
schau mal auf diesen link
stellt die lage anschaulich dar :
www2.igmetall.de/homepages/moenchengladbach/file_uploads/betriebsratbeteilungsrechte.ppt