Arbeitsvertrag für behinderte Bewerberin - Was ist bei diesem Arbeitsvertrag BESONDERES zu beachten?
In unserem Unternehmen hat sich eine Diplom Sozialpädagogin beworben, an deren Einstellung wir aus fachlicher Sicht sehr interessiert sind. Sie teilte uns in ihrem Bewerbungsschreiben mit, das ihr eine 40% Behinderung anerkannt wurde. Wir bieten ihr eine Vollzeitstelle (40 Stunden) mit einer Befristung für ein Jahr.
Was ist bei diesem Arbeitsvertrag BESONDERES zu beachten?
Einen schönen Tag wünscht Majan
Community-Antworten (2)
17.06.2009 um 11:07 Uhr
@Majan Mutige Sozialpädagogin! Was soll denn im AV besonderes stehen? Nichts...!
17.06.2009 um 11:41 Uhr
Hallo, zu 40% behindert ist schon sehr heftig. Ist denn auch bekannt was die Bewerberin für einen GdB hat? Ich selbst habe einen GdB 60 und fühle mich aber auf keinen Fall zu 40% in meiner Arbeit behindert.
Sollte es jedoch so sein, daß die Bewerberin einen GdB 40 hat ist sie damit noch nicht schwerbehindert, es kann jedoch eine Gleichstellung beantragt werden. Macht aber bei einem befristeten Vertrag nicht wirklich Sinn, da hier der besondere Kündigungsschutz aus dem SGB IX nicht greift. Sollte jedoch eine besondere Einrichtung des Arbeitsplatzes auf Grund der Behinderung notwendig sein sollte die Gleichstellung beantragt werden, damit dies gefördert werden kann.
mfg niemand
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