Betriebsratsausschusssitzungen - Teilnahmerecht für JAV?
Hallo,
Ich als JAV-Vorsitz habe ja das Recht an Allen Betriebsratssitzungen teilzunehmen! Gilt das auch für Betriebsratsausschusssitzungen? Ich möchte mich nicht ins Fettnäpfchen setzen, wenn ich mein Recht einfordere! Und unter welchem Paragraphen kann ich das finden?? Bitte um Hilfe, ist echt sehr wichtig!
Community-Antworten (6)
16.06.2009 um 14:13 Uhr
Hallo Brandy,
sieh mal im BetrVG § 67 (1 ). Die JAV kann zu allen BR-Sitzungen einen Vertreter entsenden. Gibt es tagesordnungspunkte die die Jugend- und Auszubildenden betreffen und einen Tagesordnungspunkt vorsehen,kann sogar die gesamte JAV-Vertretung daran teilnehmen
Gruß Luciano
16.06.2009 um 14:15 Uhr
auch die WAF hat hierzu eine interessante informationsseite:
Nach § 67 Abs. 1 BetrVG kann die JAV zu allen Betriebsratssitzungen einen Vertreter entsenden. Werden Angelegenheiten behandelt, die besonders die in § 60 Abs. 1 BetrVG genannten Arbeitnehmer betreffen, hat zu diesen Tagesordnungspunkten die gesamte JAV ein Teilnahmerecht und ist daher vom Betriebsratsvorsitzenden, bzw. Betriebsausschuss zu laden.
Das Teilnahmerecht ist hier auf eine beratende Teilnahme beschränkt.
Betreffen die zu fassenden Beschlüsse des Betriebsrats jedoch die in § 60 Abs. 1 BetrVG genannten Arbeitnehmer überwiegend, sind alle Mitglieder der JAV teilnahme- und stimmberechtigt. Dies gilt auch für Ausschüsse des Betriebsrats.
16.06.2009 um 14:19 Uhr
Soll das also heißen, das ich auch ein Recht bei einer Ausschusssitzung teilzunehmen???
16.06.2009 um 14:27 Uhr
Auch die JAV hat ein Teilnahmerecht an allen Sitzungen des BA in entsprechender Anwendung des § 67 Abs. 1; sie kann immer einen Vertreter entsenden
JAAAAAAAAA !
16.06.2009 um 14:58 Uhr
@ Brandy
bitte schön, gern geschehen !
16.06.2009 um 15:04 Uhr
Danke!! Wart mir eine Große Hilfe
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