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Betriebsratsausschusssitzungen - Teilnahmerecht für JAV?

B
Brandy
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

Ich als JAV-Vorsitz habe ja das Recht an Allen Betriebsratssitzungen teilzunehmen! Gilt das auch für Betriebsratsausschusssitzungen? Ich möchte mich nicht ins Fettnäpfchen setzen, wenn ich mein Recht einfordere! Und unter welchem Paragraphen kann ich das finden?? Bitte um Hilfe, ist echt sehr wichtig!

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Community-Antworten (6)

L
luciano

16.06.2009 um 14:13 Uhr

Hallo Brandy,

sieh mal im BetrVG § 67 (1 ). Die JAV kann zu allen BR-Sitzungen einen Vertreter entsenden. Gibt es tagesordnungspunkte die die Jugend- und Auszubildenden betreffen und einen Tagesordnungspunkt vorsehen,kann sogar die gesamte JAV-Vertretung daran teilnehmen

Gruß Luciano

K
Kriegsrat

16.06.2009 um 14:15 Uhr

auch die WAF hat hierzu eine interessante informationsseite:

Nach § 67 Abs. 1 BetrVG kann die JAV zu allen Betriebsratssitzungen einen Vertreter entsenden. Werden Angelegenheiten behandelt, die besonders die in § 60 Abs. 1 BetrVG genannten Arbeitnehmer betreffen, hat zu diesen Tagesordnungspunkten die gesamte JAV ein Teilnahmerecht und ist daher vom Betriebsratsvorsitzenden, bzw. Betriebsausschuss zu laden.

Das Teilnahmerecht ist hier auf eine beratende Teilnahme beschränkt.

Betreffen die zu fassenden Beschlüsse des Betriebsrats jedoch die in § 60 Abs. 1 BetrVG genannten Arbeitnehmer überwiegend, sind alle Mitglieder der JAV teilnahme- und stimmberechtigt. Dies gilt auch für Ausschüsse des Betriebsrats.

B
Brandy

16.06.2009 um 14:19 Uhr

Soll das also heißen, das ich auch ein Recht bei einer Ausschusssitzung teilzunehmen???

K
Kriegsrat

16.06.2009 um 14:27 Uhr

Auch die JAV hat ein Teilnahmerecht an allen Sitzungen des BA in entsprechender Anwendung des § 67 Abs. 1; sie kann immer einen Vertreter entsenden

JAAAAAAAAA !

K
Kriegsrat

16.06.2009 um 14:58 Uhr

@ Brandy

bitte schön, gern geschehen !

B
Brandy

16.06.2009 um 15:04 Uhr

Danke!! Wart mir eine Große Hilfe

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