Erstellt am 16.06.2009 um 12:13 Uhr von luciano
Hallo Brandy,
sieh mal im BetrVG § 67 (1 ). Die JAV kann zu allen BR-Sitzungen einen Vertreter entsenden. Gibt es tagesordnungspunkte die die Jugend- und Auszubildenden betreffen und einen Tagesordnungspunkt vorsehen,kann sogar die gesamte JAV-Vertretung daran teilnehmen
Gruß Luciano
Erstellt am 16.06.2009 um 12:15 Uhr von kriegsrat
auch die WAF hat hierzu eine interessante informationsseite:
Nach § 67 Abs. 1 BetrVG kann die JAV zu allen Betriebsratssitzungen einen Vertreter entsenden. Werden Angelegenheiten behandelt, die besonders die in § 60 Abs. 1 BetrVG genannten Arbeitnehmer betreffen, hat zu diesen Tagesordnungspunkten die gesamte JAV ein Teilnahmerecht und ist daher vom Betriebsratsvorsitzenden, bzw. Betriebsausschuss zu laden.
Das Teilnahmerecht ist hier auf eine beratende Teilnahme beschränkt.
Betreffen die zu fassenden Beschlüsse des Betriebsrats jedoch die in § 60 Abs. 1 BetrVG genannten Arbeitnehmer überwiegend, sind alle Mitglieder der JAV teilnahme- und stimmberechtigt. Dies gilt auch für Ausschüsse des Betriebsrats.
Erstellt am 16.06.2009 um 12:19 Uhr von Brandy
Soll das also heißen, das ich auch ein Recht bei einer Ausschusssitzung teilzunehmen???
Erstellt am 16.06.2009 um 12:27 Uhr von kriegsrat
Auch die JAV hat ein Teilnahmerecht an allen Sitzungen des BA in
entsprechender Anwendung des § 67 Abs. 1; sie kann immer einen
Vertreter entsenden
JAAAAAAAAA !
Erstellt am 16.06.2009 um 12:58 Uhr von kriegsrat
@ Brandy
bitte schön, gern geschehen !
Erstellt am 16.06.2009 um 13:04 Uhr von Brandy
Danke!! Wart mir eine Große Hilfe