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Informationspflicht - in welchem § steht, dass der AG dem BR auch die Kosten für zb. ein neues EDV-System vorlegen muss?

B
Berit
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

wer kann mir sagen, in welchem § steht, dass der AG dem BR auch die Kosten für zb. ein neues EDV-System vorlegen muss?!

Danke schonmal...

Berit

6.316017

Community-Antworten (17)

K
Kölner

16.06.2009 um 12:41 Uhr

@Berit § 106 BetrVG

R
ridgeback

16.06.2009 um 12:41 Uhr

@Berit, wenn überhaupt, dann dem WA.

B
Berit

16.06.2009 um 12:51 Uhr

Und wenn wir keinen WA haben?

Berit

R
ridgeback

16.06.2009 um 12:55 Uhr

@Berit, wieviele MA hat eurer Fa.?

K
Kölner

16.06.2009 um 13:01 Uhr

@Berit Neben der Tatsache, dass es auch mit Bestehen eines WA nichts gegen EDV-Systeme einzuwenden gibt, ist es eine unternehmerische Entscheidung, ob sich der AG eine luxuriöse EDV-Einheit schafft oder eben nicht.

B
Berit

16.06.2009 um 13:21 Uhr

@ridgeback

wir müssten eigentlich einen WA haben, aber wir finden keine Leute die das tun würden.

@Kölner

Müssen wir nicht auch über Kosten informiert werden?

K
Kölner

16.06.2009 um 13:24 Uhr

@Berit Infos sind gut. Warum soll der AG seinen gesetzlichen Pflichten nachkommen, wenn der BR selbigen nicht nachkommt?

B
Berit

16.06.2009 um 13:30 Uhr

@kriegsrat

Der AG möchte ein Intranet einführen. Er hat uns dazu erst vor kurzem informiert, aber auch erst auf Anfrage unsererseits. Er hat uns in keinen Planungsprozess integriert, wir wurden quasi vor vollendete Tatsachen gestellt. Nun möchten wir die Kostenaufstellung bekommen.

@Kölner

Kann es dem AG nicht egal sein, ob wir einen WA haben oder nicht?

R
ridgeback

16.06.2009 um 13:31 Uhr

@berit wir müssten eigentlich einen WA haben, aber wir finden keine Leute die das tun würden. Dann solltet ihr nur acht geben, dass der AG oder andere Wache Kollegen euch nicht wegen grober Pflichtverletzung am A.... packt.

@kriegsrat bestimmt, muß jetzt nur zur Arbeit.;-))

K
Kriegsrat

16.06.2009 um 13:53 Uhr

einführung intranet : Mitbestimmungsrechte gemäß § 87 Absatz 1 Ziffer 6

"Rechtzeitig" ist die Unterrichtung, wenn der Betriebsrat noch die Möglichkeit hat, auf die Entscheidung Einfluss zu nehmen. Die Umsetzung der geplanten Maßnahme darf also noch nicht begonnen haben.

"Umfassend" ist eine Unterrichtung nur dann, wenn der Betriebsrat in die Lage versetzt wird, dem Arbeitgeber als gleichgewichtiger Verhandlungspartner gegenüberzutreten. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat also über Inhalt, Gründe und Auswirkungen der beabsichtigten Maßnahme möglichst ausführlich anhand von nachvollziehbaren Informationen und Unterlagen in Kenntnis setzen.

Zum Begriff "rechtzeitig" und "umfassend" hat das Bundesarbeitsgericht BAG auch klargestellt: "Die Verpflichtung, den Betriebsrat und ggf. den Wirtschaftsausschuss des BR rechtzeitig und umfassend zu unterrichten, soll sicherstellen, dass der Betriebsrat (Gesamtbetriebsrat) vor Durchführung der Maßnahme seine Beratungsaufgaben bezüglich der Gesamtplanung wahrnehmen kann (BAG 20.11.1984, EzA § 106 BetrVG 1972 Nr. 6).

und die kostenfrage gehört da natürlich dazu.......

B
Berit

16.06.2009 um 14:23 Uhr

Okay danke...

Aber wo wir grad dabei sind, wir kann man es denn angehen, doch irgendwie einen WA auf die Beine zu stellen?

Ich dränge schon seit langem darauf, aber das wird immer damit abgetan "das will doch ey keiner machen"...

K
Kriegsrat

16.06.2009 um 14:30 Uhr

nächste sitzung tagesordnungspunkt gründung wirtschaftsausschuß beschluß Hr./Fr. x, y, z mitglied im wirtschaftsausschuß mitteilung an AG

fertig !

B
Berit

16.06.2009 um 14:36 Uhr

Müssen die BRV und die stellv. BRV Mitglieder sein?

R
ridgeback

16.06.2009 um 14:37 Uhr

@Berit, 1ner aus dem BR reicht.

R
ridgeback

16.06.2009 um 14:41 Uhr

K
Kölner

16.06.2009 um 20:55 Uhr

@Berit ...und wenn sich niemand für den WA findet sollte man umgehend Neuwahlen einleiten.

L
Lotte

16.06.2009 um 23:31 Uhr

berit, ergänzend zu Kölner: Vielleicht solltest Du bei der nächsten Wahl andere BR Kandidaten aktivieren, die ihre BR Arbeit so ernst nehmen, wie Du es anscheinend tust.

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