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Betriebsarzt - Ab wann darf ein Betriebsarzt herangezogen werden?

B
Betriebsrat
Jan 2018 bearbeitet

Hallo

Ab wann darf ein Betriebsratarzt herangezogen werden?

Kann dies schon bei mehreren kleinen Krankheitsausfällen geschehen wo der Mitarbeiter immer wieder mal 3Tage fehlt?

Vielen Dank

6.865019

Community-Antworten (19)

R
ridgeback

16.06.2009 um 11:03 Uhr

@Betriebsrat, was ist bitte ein Betriebsratarzt ?

B
Betriebsrat

16.06.2009 um 11:05 Uhr

Entschuldigung - Vertrauensarzt

P
pitsieben

16.06.2009 um 11:06 Uhr

Hallo Betriebsrat, siehe § 84 Abs. 2 SGB IX.

R
ridgeback

16.06.2009 um 11:11 Uhr

@Betriebsrat, hat der AG Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit des AN erhoben, hat die zuständige Krankenkasse, auf Antrag des AG, eine gutachtliche Stellungnahme durch den MDK einzuholen. Auch bei mehreren Kurzerkrankungen.

Ergänzung: Der Arbeitnehmer ist grundsätzlich nicht verpflichtet, sich durch einen Vertrauensarzt seines Arbeitgebers untersuchen zu lassen.

E
Erwin

16.06.2009 um 11:11 Uhr

@pitsieben

siehe § 84 Abs. 2 SGB IX ????

Was soll dieser hier?

B
Betriebsrat

16.06.2009 um 11:17 Uhr

Danke für die schnelle Antwort. Ja der AG Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit des AN erhoben Weil er zum Beispiel drei mal genau im selben Zeitraum +/- 2 Tage im Jahr immer fehlt. Genau immer im April 07 - 09

Jetzt wird natürlich langsam an die glaubwürdigkeit gezweifelt

P
pitsieben

16.06.2009 um 11:26 Uhr

Hallo erwin, in der Fragestellung ging es zuerst um den Betriebsarzt. Nach § 84 Abs. 2 SGB IX muss der AG bei einer wiederholten Arbeitsunfähigkeit mit dem BR und SchwV sowie der betroffenen Person klären, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann. Dazu kann der Betriebsarzt hinzugezogen werden.

Der Hinweis auf den Vertrauensarzt kam von "Betriebsrat" erst später, da war meine Antwort schon unterwegs.

E
Erwin

16.06.2009 um 11:35 Uhr

@pitsieben

..bitte aber doch wenn schon dann auch alles, besonders das wichtige. ....Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig..

Entscheidend hier 6 Wochen

Davon hat der Fragesteller aber nichts geschrieben oder?

B
Betriebsrat

16.06.2009 um 11:49 Uhr

Nein der AG war nicht 6Wochen am Stück krank. Ist aber immer mal 3 mal 2 mal 5 Tage übers Jahr krank aber immer an den selben Tagen.

Jetzt ist meine Frage was können wir machen?

P
pitsieben

16.06.2009 um 11:56 Uhr

Hallo erwin, ich habe vorausgesetzt, dass ein BR auch ein SGB zur Verfügung hat und selber nachschlagen kann. Die Erklärung war nur für Dich, weil Du die Antwort in Frage gestellst hast.

R
ridgeback

16.06.2009 um 12:01 Uhr

@Betriebsrat. Jetzt ist meine Frage was können wir machen? Was wollt ihr denn bezwecken? Doch nicht Aufgaben des AG übernehmen?

B
Betriebsrat

16.06.2009 um 12:03 Uhr

Ne das natürlich nicht. Wir tun uns grad sehr schwer mit dem Thema. Und wissen nicht wo wir anpacken sollen. Gespräche haben wir schon geführt. Er ist einsichtig aber was ist wenn es wieder passiert?

R
ridgeback

16.06.2009 um 12:16 Uhr

@Betriebsrat, ist aber jetzt nicht wirklich euer Problem.

K
Kölner

16.06.2009 um 12:44 Uhr

@Betriebsrat Sach mal...könntet Ihr mal die Aufgaben übernehmen, die Euch etwas angehen und für die Ihr gewählt wurdet? Ich glaube das alles ja nicht.

E
Erwin

16.06.2009 um 13:00 Uhr

@Betriebsrat

Nein der AG war nicht 6Wochen am Stück krank. Ist aber immer mal 3 mal 2 mal 5 Tage übers Jahr krank aber immer an den selben Tagen.

Ich denke Du meinst AN und nich AG ;-) Aber wichtig, die 6 Wochen beziehen sich aucg die zuückliegenden 12 Monat (also AU-Tage in Addition) sofern hier dann 6 Wochen = 42 Tage erreicht werden ist § 84 (2) zu beachten/ anzuwenden. Weiter auch wichtig, arbeitsfrei Tage während der AU z.B. arbeitsfreie Samstage/ Sonntage und Feiertage werden beid er Addition mit gezählt. Bedeutet alle Tage welche in den Zeitraum der AU fallen.

Denmach auch durch viele Kurzerkrankungen (AU) = wenige Tage können über/in einem Zeitraum von 12 Monaten die 6 Wochen/42 Tage erreicht werden. Dann ist der § 84 (2) anzuwenden/beachten.

K
Kölner

16.06.2009 um 13:09 Uhr

@erwin ...und ganz vielleicht will der AG einfach nur die AU überprüfen lassen. Das könnte man dann ja über den MdK sehr zeitnah veranlassen.

@Betriebsrat Es gibt Krankheiten, die tatsächlich jedes Jahr zur gleichen Zeit auftreten.

P
pitsieben

16.06.2009 um 16:34 Uhr

@ Kölner, Krankheit die jedes Jahr auftritt, "Rosenmontag in Köln".

P
Petrus

16.06.2009 um 16:45 Uhr

@pit7: Die Unpässlichkeit vieler AN in Köln am Fastnachts-Dienstag -regelmäßig Jahr für Jahr- könnte ich mir hier auch gut vorstellen...

R
ridgeback

16.06.2009 um 16:57 Uhr

Da der Kölner an sich, eine grundehrliche Haut ist, käme er nie aud die Idee sich krank zu melden. Entweder hat er vor und nach "hohen Feiertagen" Urlaub oder er geht zur Arbeit und kommt seinen vertraglichen Pflichten nach.

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