Erstellt am 11.06.2020 um 15:31 Uhr von Krambambuli
Das muss im Tarifvertrag stehen. Am besten die IG BCE fragen.
Erstellt am 12.06.2020 um 05:10 Uhr von BRHamburg
Bist du Gewerkschaftsmitglied? Dann hast du gegebenenfalls ein Rechtsanspruch. Ohne Mitgliedschaft, müsste man prüfen ob der AG anderen Mitarbeitern im vergleichbaren Fall Die Einmalzahlung gezahlt hat. Aber es kann durchaus sein das diese Zahlung in der Probezeit nicht gezahlt wird.
Erstellt am 12.06.2020 um 23:59 Uhr von Erbsenzähler
https://igbce.de/igbce/tarife/aktuelle-tarifverhandlungen/chemie-tarifrunde-2019
Einfach mal googeln. Ist doch so einfach...
Außerdem ist, hätte es einen Anspruch gegeben, dieser laut MTV nach drei Monaten verfristet.