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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Vom Arbeitgeber gefordertes Attest, selber bezahlen?

K
krokodil
Jun 2020 bearbeitet

Hallo, Mein Arbeitgeber fordert ,für den Antrag und Bewilligung einer Bildschirmarbeitsplatzbrille ,ein Attest vom Betriebsarzt und vom Augenarzt. Das Attest vom Augenarzt ist Gebührenpflichtig. Muss der Arbeitgeber die Gebühren ,des von ihm geforderten Attest,übernehmen? Mein AG ist der Meinung ,nein, da er ja schon die Brille vollumfänglich bezahlen muss. Hat mein AG recht? Danke krokodil

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Community-Antworten (3)

W
wdliss

11.06.2020 um 15:41 Uhr

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Anhang Arbeitsmedizinische Pflicht- und Angebotsvorsorge Teil 4: Sonstige Tätigkeiten

(...)

(2) Angebotsvorsorge bei:

  1. Tätigkeiten an Bildschirmgeräten

    Die Angebotsvorsorge enthält das Angebot auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Erweist sich auf Grund der Angebotsvorsorge eine augenärztliche Untersuchung als erforderlich, so ist diese zu ermöglichen. § 5 Abs. 2 gilt entsprechend für Sehbeschwerden. Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind;"

J
jimbob2019

11.06.2020 um 16:35 Uhr

Der Betriebsarzt ist zuständig für die Einhaltung gesundheitlichen Verordnungen am Arbeitsplatz. Dieser sollte auch in regelmäßigen Abständen untersuchungen gemäß dieser Verordungen durchführen. Für die Augen ist daß die G37. Der Betriebsarzt sollte, wenn es erforderlich ist, dem AN per Bescheinigung, die Notwendigung einer Bildschirmarbeitsplatzbrille, ausstellen. Wenn Ihr ein BR habt , sollte der eine BV für die Brille anstreben. Dort sollte der Prozess der Untersuchung, Vorraussetzung und Kosten geregelt sein. Wenn ein Bildschirm für tägliche Arbeit notwendig ist, muss der AG die Kosten übernehmen.

U
UdoWoe

12.06.2020 um 11:30 Uhr

Wenn der AG ein Attest verlangt und dies Kostenpflichtig ist, dann hat er die Kosten zu übernehmen. So ist das bei uns ganz klar geregelt. Nachdem bei uns öfters Kosten dieser Art abgerechnet wurden, überlegt sich unser AG zweimal ob er ein kostenpflichtiges Attest verlangt (zumal auch immer mehr Haus- und Fachärzte für Atteste und Abwesenheitsbescheinigungen Geld verlangen. Und dies auch dürfen!). Zumal in diesem Fall das auch noch doppelt erfolgt. Einmal vom Betriebsarzt und auch noch vom Augenarzt. Verstehe den Sinn des ganzen nicht. Hat der AG keine Vertrauen zu seinem Betriebsarzt? Dann sollte er ihn schleunigst wechseln. Damit erspart er sich die Kosten für ein Extra-Attest.

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