Hallo,
Mein Arbeitgeber fordert ,für den Antrag und Bewilligung einer Bildschirmarbeitsplatzbrille ,ein Attest vom Betriebsarzt und vom Augenarzt. Das Attest vom Augenarzt ist Gebührenpflichtig. Muss der Arbeitgeber die Gebühren ,des von ihm geforderten Attest,übernehmen? Mein AG ist der Meinung ,nein, da er ja schon die Brille vollumfänglich bezahlen muss.
Hat mein AG recht?
Danke krokodil