Erstellt am 14.06.2009 um 16:52 Uhr von Kölner
@semara
Vor der Freistellung hat das BetrVG die Wahlen zum BRV und bzgl. der Freistellung gesetzt.
Erstellt am 14.06.2009 um 17:01 Uhr von semara
Danke für den Link. Dort steht, dass in Abwesenheit des BRV der Stellvertreter seine Aufgaben übernimmt.
Wie steht es mit dem finanziellen Ausgleich?
Erstellt am 14.06.2009 um 17:07 Uhr von Immie
Erstellt am 14.06.2009 um 17:08 Uhr von semara
Erstellt am 14.06.2009 um 17:09 Uhr von ridgeback
@Immie, tipp mal bei Kölner auf BetrVG
Erstellt am 14.06.2009 um 17:24 Uhr von semara
Praktische Sache. :)
Aber zurück zum Thema.
Gerade bin ich etwas verwirrt. Als ich letztes Jahr zur Stellvertreterin gewählt wurde, sagte mir der BRV, dass ich automatisch auf seinen Posten nachrücke, wenn er in die passive Altersteilzeit-Phase übergleitet. Da er offiziell bis Oktober noch in der aktiven Phase steckt, wie verhält es sich dann mit der Nachfolge? Er hat Urlaub "gespart" und auch Überstunden, weshalb er ab Juli nicht mehr im Haus sein wird.
Muss dann im Oktober ein neuer Vorsitzender gewählt werden? Bis dahin würde ich ja wohl seinen Posten übernehmen...
Und wie verhält es sich dann mit der Freistellung.
Ich muss zugeben, dass er mich in den letzten Monaten nicht sehr eingebunden hat.
Aber wenn ich mit zu Gesprächen zur GF eingeladen wurde, war stets die Rede davon, dass sie sich zukünftig an mich wenden sollen...
Erstellt am 14.06.2009 um 17:30 Uhr von ridgeback
@semara,
wenn er ausscheidet muss unverzüglich der BRV ( solltest Du es werden ) auch der Selli neu gewählt werden.
Sinnvoll wäre es, wenn der BRV nicht mehr an Sitzungen teilnimmt, bis zu seinem ausscheiden, er sein Amt niederlegt und gleich neu gewählt wird.
Erstellt am 14.06.2009 um 17:39 Uhr von semara
Aber diese Neuwahl findet dann im Oktober statt, wenn er TATSÄCHLICH ausscheidet, oder?
Ich muss mich wohl irgendwie verständlicher ausdrücken...
Er hatte letztes Jahr einen Wunschkandidaten für seine Nachfolge.
Weshalb die Stellvertreter-Wahl zur Katastrophe wurde.
Er hat seinen Wunschkandidaten damals mit den Worten beworben: "Er wird automatisch meinen Posten übernehmen. Weshalb ich gern ihn als Gewinner sehen würde."
Unser BRV wird sein Amt nicht niederlegen. Nie und nimmer...
Erstellt am 14.06.2009 um 17:42 Uhr von MonaLisa
@semara,
freiwillig vielleicht nicht, aber ihr könntet ihn absetzen!
Erstellt am 14.06.2009 um 17:45 Uhr von semara
Mit welcher Begründung?
Das würde sich keiner erlauben...
Höchstens ich.
Aber dafür fände ich im Gremium keine Zustimmung.
Okay, da ich weiß, dass er sein Amt bis zum letzten Tag für sich beanspruchen wird, wie verhält es sich dann?
Ich würde auch lieber sofort die Nachfolge regeln. Aber vielleicht meint er es ja gut und denkt, dass ein sanfter Übergang besser wäre?!
Erstellt am 14.06.2009 um 18:01 Uhr von Immie
Was ist das hier ?
Der BRV ist noch da...soll nicht abgewählt werden...tritt auch nicht zurück...ist im Herbst weg.
Und dann liebe semara, musst du dein Amt als Stellv niederlegen müssen um für den Vorsitz überhaupt gewählt werden zu können.
Und das ganze dann bitte mit dem nachgerückten Ersatzmitglied.
Erstellt am 14.06.2009 um 18:04 Uhr von semara
Ab Juli ist er nicht mehr im Haus.
Aber erst ab Oktober ist er offiziell in der passiven Phase seiner Altersteilzeit.
Mich interessiert im Moment die Übergangszeit von Juli bis Oktober.
Bis dahin würde ich ja als Stellvertreterin seinen Job übernehmen, oder?
Ich würde ihn gern abwählen. Aber damit würde ich die Sympathien des Gremiums verlieren,
das mich ja eigentlich zur Nachfolgerin wählen sollte...
Erstellt am 14.06.2009 um 18:08 Uhr von Immie
Und was macht er von Juli bis Oktober?
Erstellt am 14.06.2009 um 18:11 Uhr von rainerw
@Immi
Aber wieso muß sie erst von ihrem Amt als Stelli zurück treten um als BRV gewählt zu werden; wo steht das?
Mal angenommen es fallen nicht genügend Stimmen als BRV auf sie sondern auf eine andere Person, dann braucht der Stelli doch gar nicht neu gwählt werden.
Oder hab ich jetzteinen Denkfehler?
Erstellt am 14.06.2009 um 18:13 Uhr von semara
Wäre dann wohl klüger, erst den Vorsitzenden zu wählen. Falls ich es werde, müsste ich ja automatisch das Amt des Stellvertreters abgeben. :)
Von Juli bis Oktober macht er Urlaub. Und feiert Überstunden ab.
Erstellt am 14.06.2009 um 18:15 Uhr von rainerw
@semera
Warten wir mal Immi´s antwort ab.
Erstellt am 14.06.2009 um 18:21 Uhr von semara
Ich sehe gerade, rainerw, dass das gar nicht so einfach ist...
Ich denke, diese "Er hat bis Oktober Urlaub"-Sache macht es unendlich schwer.
Ganz ehrlich, nach der katastrophalen Stellvertreter-Wahl im letzten Jahr fürchte ich eine neue Auseinandersetzung im Gremium.
Die Stimmung ist eh mies.
Erstellt am 14.06.2009 um 18:22 Uhr von rainerw
@semera
Aber in so weit ist es richtig. Nimmt der BRV nicht an den Sitzungen teil hast Du das Ruder bis Okt. an Dich zu nehmen. Ihr solltet daher den jetzigen BRV in einer Sitzung fragen ob er zwischen Juli und OKT. kommt oder nicht, so kann man probleme wegen der richtigen Einladung aus dem Weg gehen.
Erstellt am 14.06.2009 um 18:24 Uhr von rainerw
@semera
Erkläre antwort 17 bitte genauer.
Erstellt am 14.06.2009 um 18:30 Uhr von semara
Nur dass ich mich dann schlecht freistellen lassen kann, sofern der jetzige BRV sein Amt nicht niederlegt.
Unser BRV hatte einen Wunschkandidaten für seine Nachfolge, den er seit Beginn der aktuellen Wahlperiode konditioniert hat.
Als es letztes Jahr zur Stellvertreter-Wahl kam (der damalige Stv. ging in Altersteilzeit), sprach sich das Gremium gegen den Wunschkandidaten aus.
Nun ist dieses Mitglied, das nicht gewählt wurde, natürlich nicht gut zu sprechen aufs Gremium - und speziell auf mich.
Das hat uns insgesamt etwas aufgerieben.
Erstellt am 14.06.2009 um 18:57 Uhr von rainerw
Der BRV darf sich ja wünschen was er will, entscheiden tut aber das Gremium.
Und der "Entäuschte" steht ziemlich allein da.
Brotzeit
Erstellt am 14.06.2009 um 19:06 Uhr von erwin
wenn der BRV aber will, dass nicht du aktiv als Stellvertreter das Mandat wahrnehmen kannst, nimmt er es bis zu endgültigen ausscheiden slebst wahr, also auch im Urlaub oder er legt sein Madat nieder und erzwingt so Neuwahlen des BRV
Erstellt am 14.06.2009 um 19:24 Uhr von rainerw
@erwin
Deshlab ja auch mein Hinweis, den BRV IN einer Sitzung zu fragen ob er dann weiterhin an den Sitzungen teilnehmen will. Soll er doch agieren und semara und das Gremium kann reagieren.
Erstellt am 14.06.2009 um 19:29 Uhr von semara
Der Vorsitzende hat bereits angekündigt, seine letzte Sitzung im Juli abzuhalten.
D. h. danach wird er "das Haus nicht mehr betreten".
Bedeutet wohl, dass ich kommissarisch tätig sein werde.
Bis er offiziell ausscheidet.
Vielleicht kann ich das Gremium davon überzeugen, die Sache anders zu regeln.
Das würde uns ein wenig an Glaubwürdigkeit nehmen - so eine erzwungene Übergangslösung.
Der Enttäuschte hatte nur wenige Fürsprecher. Das nagt an ihm.
Es war nicht meine Entscheidung. Die Enttäuschung habe ich ebenso riskiert.
Immerhin wusste vorher niemand, wie die Wahl ausgeht.
Erstellt am 14.06.2009 um 20:03 Uhr von erwin
@semara
>>> Wie verhält es sich mit einem finanziellen Ausgleich?
Was willst Du hier?
BR = Ehrenamt; Ehrenamt = unentgeltlich!!!
Erstellt am 14.06.2009 um 20:07 Uhr von rainerw
Dann lass den Dingen einfach ihren Lauf nehmen und lehn Dich entspannt zurück.
Ich denke mal daß das Gremium hinter Dir steht und Du dann im Okt. BRV werden wirst. Bereite Dich darauf hin einfach vor;ganz für Dich.
Viel Glück.
Erstellt am 14.06.2009 um 20:10 Uhr von rainerw
Mach einfach bei einer Vollfreistellung den Durchschnitt der letzten 3 Monate geltend.