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Wer bestimmt eine Freistellung ?

F
Fragender
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum,

wenn ein Gremium die mögliche Freistellung eines Mitgliedes (aus welchen Gründen auch immer - ist hier egal ) nicht in Anspruch nehmen will, kann der Arbeitgeber diese Freistellung bestimmen, einfordern bzw. veranlassen (Einigungsstelle ?)

Oder ist es alleine die Entscheidung des Gremiums ?

Danke für Eure Mühe.

5.916026

Community-Antworten (26)

I
Immie

14.06.2009 um 14:25 Uhr

@Fragender Nein Ja

M
monalisa

14.06.2009 um 14:31 Uhr

@Immi, kurz und pfiffig!

@Fragender, aber völlig richtig...... (und trotzdem interessiert es mich brennend, was für Gründe ein Gremium haben kann, dass eine Freistellung - lt. BetrVG - nicht in Anspruch genommen wird!

K
Kriegsrat

14.06.2009 um 14:37 Uhr

wenn das gremium seine arbeit und den wählerauftrag ernst nimmt, wird es die freistellung in anspruch nehmen

und falls noch die frage kommt, ob der arbeitgeber bestimmen, einfordern oder veranlassen wird, das das gremium seminare besucht, obwohl niemand will, auch hier die antwort "nein"

der arbeitgeber wird auch nicht bestimmen, einfordern oder veranlassen, daß ihr eure mitbestimmungsrechte wahrnehmt, wenn ihr nicht wollt

also seid völlig beruhigt, ihr könnt eine richtig ruhige kugel schieben (und das bei vollem kündigungsschutz) !!

ist doch super, so ein br-mandat, gell ?

F
Fragender

14.06.2009 um 14:40 Uhr

Hallo und danke. Ich hoffe, ich bin schon wach genug, um zu vestehen, daß es zwei Antworten auf meine "beiden" Fragen sind. Dann ist alles klar. Ist das von irgendwo abgeleitet ? Im Text finde ich: Der BR hat freizustellen. Das bedeutet dann wohl, daß der AG hier nichts zu suchen hat.

An Immi: Wir sahen bisher keine Not, zumal es eine teilweise Fresitellung gab. Aber jetzt sieht es langsam anders aus. Wir werden die volle Freistellung auch nutzen, wollen uns aber jetzt nicht vom AG dazu zwingen lassen.

D
DonJohnson

14.06.2009 um 14:41 Uhr

@all Mich würde interessieren, warum der AG das einfordern will... Finde ich gut, keine Frage, aber zeigt uns das nciht irgendwie das Zuvorkommen des AG und die Mißachtung der Aufgaben des BetrVG durch das Gremium?

Auch über 2 halbe Freistellungen könnte man sich ja unterhalten (wenn die BRM an ihrer arbeitsvertraglichen Tätigkeiten so sehr hängen).

Sachen gibt es... Tse tse tse

@ML Denkst du noch an mich, oder wirst du so sehr im Louvre "begafft"? ;-)))

P
pirat

14.06.2009 um 14:45 Uhr

@kriegsrat, es soll tatsächlich AG geben die vom BR eine Freistellung verlangen? Verkehrte Welt! grübel

F
Fragender

14.06.2009 um 14:45 Uhr

Hallo Kriegsrat,

doch der AG verlangt die volle Freistellung. Deshalb die Frage. Und jeder muß doch mal wachgerüttelt werden, oder warst Du von Anfang an perfekt ?

Und wie gesagt, wir haben bisher nicht geschlafen und werden die Freistellu ng jetzt auch voll nutzen.

Kdg.Schutz ist notwendig und gut, aber das war nicht unsere Veranlassung !

M
monalisa

14.06.2009 um 14:52 Uhr

@Fragender, ist ja nur richtig und nur gut, wenn ihr eure Freistellung auch benützt, darum gibt es sie ja schliesslich auch. Aber habt ihr euch schon mal gefragt, warum euer AG - entgegen aller Erfahrung(!) - so darauf drängt??? Fahrt sämtliche Alarm - Antennen aus........ !!!

@DJ, gar nie nicht würde ich dich vergessen! Liegst auf Termin! :-))

D
DonJohnson

14.06.2009 um 14:54 Uhr

@Fragender Diesen lächerlichen erweiterten Kündigungsschutz der BRM? Hmmm, der ist ja wohl den Namen nicht wert. Der gaukelt Sicherheit vor, wo keine ist. Wenn ich AG wäre, hätte ich wenn cih wollte sowas von schnell ungeliebte BRM in das Arbeitsleben freigesetzt, das glaubst du gar nciht. Gerade bei neuformierten Gremien, die um Anerkennung und Rechte kämpfen...!

Darum sollte darauf auch keiner vertrauen, sondern vielmehr auf das Sprichwort "Wissen ist Macht". Bitte aber dann nciht die veräppelung davon auch verinnerlichen "Nichts wissen macht auch nichts".

Ein gut ausgebildetes BRM kann was bewegen ohne auf diesen Kündigungsschutz angewiesen zu sein...

D
DonJohnson

14.06.2009 um 14:59 Uhr

ML Oh das ist schön ;-)))

Wegen der Alamantennen hast du sicherlich Recht.

Folgendes Szenario könnte ich mir vorstellen: Der AG möchte nur noch mit dem BRV (der für ihn zwangsläufig frei gestellt ist) reden. Er könnte Druck aufbauen, dass die Sitzungen weil einer frei gestellt ist nciht so viel Zeit in Anspruch nehmen. Och, da gibt es ncoh ne ganze Menge... Da man sowas im Hinterkopf hat, arbeitete man dennoch nciht anders sondern so, wie es im BetrVG geregelt ist. Oder sehe ich das falsch?

K
Kriegsrat

14.06.2009 um 15:04 Uhr

@ fragender

das der AG die freistellung verlangt, kann mehrere gründe haben, aber gute fallen mir jetzt nicht ein

z.b. meint er vielleicht irrtümlich, wenn einer komplett freigestellt wäre, könnten sich keine anderen mehr zeitweise freistellen oder der freigestellte wäre sein wunschkandidat, mit dem er dann rummauscheln könnte oder es liegt in gründen seiner arbeitsorganisation (wäre zumindest ein "neutraler" grund )...

übrigens perfekt war und bin ich nicht, wach allerdings schon von anfang an....;-))

@ monalisa mich hast du übrigens auch vergessen.....;-))

F
Fragender

14.06.2009 um 15:07 Uhr

Ihr habt ja alle Recht. Und meinen Kollegen/innen habe ich die Lektüre des Forums als Anregung und Weckruf schon empfohlen. Ich werde alles berücksichtigen, was angeführt wurde. Danke.

D
DonJohnson

14.06.2009 um 15:45 Uhr

kreigsrat

Naja, "ältere Damen" halt ;-)))))

R
ridgeback

14.06.2009 um 15:50 Uhr

@kriegsrat, ..alle Mädels aus dem Crazy Cow denken an Dich. ;-))

K
Kriegsrat

14.06.2009 um 16:00 Uhr

@ dj

wenn monalisa wirklich schon so alt ist, eilts auch nicht mehr ;-))

@ ridgeback

solange du nur bezahlst, wirds auch so bleiben ;-))

I
Immie

14.06.2009 um 16:18 Uhr

@Fragender ...ich habe doch nur Nein und Ja geschrieben...du brauchst dich nicht Rechtfertigen:-) Ich denke auch, das wenn der AG auf Freistellung drängt, er nichts Gutes im Schilde führt.

@kriegsrat Wo liegen denn im Moment die gängigen Kurse?

R
ridgeback

14.06.2009 um 16:22 Uhr

@Immie, ..die Neugierde überfällt mich. Aus welchem Grund die Frage? ;.))

I
Immie

14.06.2009 um 16:37 Uhr

@ridgeback Du hast scheinbar keine Ahnung wieviel, für welche Leistungen in manchen Firmen gezahlt wird;-)) Ich war einfach nur neugierig was da, für was auch immer so drin ist...

R
ridgeback

14.06.2009 um 16:47 Uhr

@Immie, ...achso, kann ich ja als sittsamer und gläubiger Dorfbewohner auch nicht wissen.:-)) Aber drin ist mal mehr oder weniger........

I
Immie

14.06.2009 um 16:53 Uhr

@ridgeback Hast du als sittsamer Dorfbewohner sicher mal irgendwo gelesen;-) Gibt es da Richtlinien? Ein Eingruppierungs-System? Wo kann ich das nachlesen?

R
ridgeback

14.06.2009 um 17:00 Uhr

@Immie, im TV unseres Clubs, der sittsamen Brüder, ist das alles geregelt. ;-))

M
monalisa

14.06.2009 um 17:33 Uhr

freche Bande! ;-))) Keinen Respekt vor älteren Damen mit frischgefärbten Haaren!

@kriegsrat, nicht weinen......

I
Immie

14.06.2009 um 19:01 Uhr

@ridgeback Wo kann man den einsehen? Läuft das über geringfügig Beschäftigt? Oder ist bei guter Nachfrage auch eine Vollzeitbeschäftigung drin? Oder etwa Ehrenamtlich mit Aufwandsentschädigung?

R
ridgeback

14.06.2009 um 19:12 Uhr

@Immie, in unserem Clubhaus. Alle 3 Möglichkeiten stehen einem offen.

I
Immie

14.06.2009 um 20:06 Uhr

@ridgeback Kann man da etwas über Vitamin B regeln? Was muss denn alles in die Bewerbung? Gibt es da besondere Vorschriften?

R
ridgeback

14.06.2009 um 20:43 Uhr

@Immie, wir sind nicht manchmal nicht bestechlich. Aussagekräftige Bewerbung an....... Dann geht alles seinen Gang. :-))

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