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Abmahnungen - Dauer Vebleib im Personalakt?

S
spakken
Jan 2018 bearbeitet

Wann wird eine Abmahnung aus der Personalakte entfernt. Hier bekam ich folgende Auskunft: Die bleibt immer in der Persoanlakte. Die wird nie entfernt. Wo kann ich solches nachlesen?

5.32103

Community-Antworten (3)

R
ridgeback

14.06.2009 um 11:14 Uhr

siehe: BAG Urteil vom 08.02.1989 - 5 AZR 40/88

P
pirat

14.06.2009 um 11:33 Uhr

@spakken, wann eine Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen ist oder wann sie ihre Wirkung verliert, ist gesetzlich nicht geregelt. Man spricht aber von einer Verbrauchsdauer von etwa 2 Jahren.

etwas Sonntagslektüre gefällig?

http://www.bewerbungsmappen.de/links/ArbeitsrechtVII/Arbeitsrecht_77/arbeitsrecht_77.html http://www.rae-hoss.de/51015496010d35701/51015496f20e8275a/index.htm http://ostthueringen.verdi.de/rechtstipp/die_abmahnung

Eine weitere Möglichkeit wäre....BV zum Thema Abmahnung... http://www.bund-verlag.de/shop/media/products/3697_auszug1.pdf

K
Kriegsrat

14.06.2009 um 13:00 Uhr

Die Frage, ab wann eine Abmahnung durch Zeitablauf wirkungslos geworden ist, ist im Einzelfall zu entscheiden. Ob der Arbeitnehmer aus diesem Grund ein Recht auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte hat, kann auf Grund einer fehlenden gesetzlichen Regelung und der unterschiedlichen Entscheidungen der Gerichte nicht eindeutig beantwortet werden. Teilweise soll dies nach einer Zeit von zwei Jahren seit der Erteilung der Fall sein, nach anderer Ansicht kann ein zeitlicher Rahmen allgemein nicht festgelegt werden.

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