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1zu1 PFLEGE

C
Christina23
Jun 2020 bearbeitet

Hallo, Wenn ich in einem Rhytmus 14Tagen Arbeit und 14 Tagen frei als Pflegehelferin arbeite ,habe ich Anspruch auf Urlaubstagen midnestens 24 Tagen?Vielen Dank

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Community-Antworten (3)

M
Matze

10.06.2020 um 19:15 Uhr

Was sagt eure BV? Bei uns gibt es für ein halbes Jahr Arbeit auch nur die Hälfte des Jahresurlaubs. Wenn Du im Durchschnitt nur die Hälfte des Arbeitstages arbeitest, wird der AG keinen vollen Arbeitstag für Urlaub bezahlen.

K
kratzbürste

10.06.2020 um 19:42 Uhr

Ich tippe mal auf 12 Tage. Was anderes wäre es, wenn du jeden Arbeitstag nur die Hälfte arbeiten würdest.

A
AlterMann

12.06.2020 um 23:01 Uhr

Hallo Christina, arbeitest Du die 14 Tage voll durch? Dann hättest Du eine 3,5-Tage-Woche. Dein Mindest-Urlaubsanspruch berechnet sich dann nach dem BUrlG wie folgt: 24 Tage bei einer 6-Tage-Woche. 24:6=4 4x3,5=14 Du hast dann also mindestens Anspruch auf 14 Tage Urlaub. Aber schau mal in Deinen Arbeitsvertrag oder -wenn vorhanden- in den geltenden Tarif. Daraus könnte Dir mehr Urlaub zustehen.

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