W.A.F. LogoSeminare

Versetzung - Was sollen wir unternehmen?

M
mauerblume
Jan 2018 bearbeitet

Sind im BR und haben auf Grund einiger Beschwerden der Kollegen den Dienstplan wegen der Vielen Überstunden beanstandet.Daraus hat sich ergeben,die Abt.soll um-besetzt werden.eine Std.später war der Dienstplan umgeschrieben.Weder Die Kollegen noch der Betriebsrat wurden informiert.Was sollen wie unternehmen?

5.59501

Community-Antworten (1)

D
DerAlteHeini

13.06.2009 um 01:32 Uhr

mauerblume Der BR könnte kurzfristig, zum Beispiel mit einer einstweiligen Verfügung, seine Rechte gegenüber dem Arbeitgeber durchsetzen. Dies muss aber sofort geschehen, ansonsten würde ein ArbG die Eilbedürftigkeit nicht mehr sehen.

Ist o.G. nicht mehr möglich, kann der BR auch im Nachhinein gem.: § 23 BetrVG gegen den AG vorgehen.

Ihre Antwort