Versetzung - Was sollen wir unternehmen?
Sind im BR und haben auf Grund einiger Beschwerden der Kollegen den Dienstplan wegen der Vielen Überstunden beanstandet.Daraus hat sich ergeben,die Abt.soll um-besetzt werden.eine Std.später war der Dienstplan umgeschrieben.Weder Die Kollegen noch der Betriebsrat wurden informiert.Was sollen wie unternehmen?
Community-Antworten (1)
13.06.2009 um 01:32 Uhr
mauerblume Der BR könnte kurzfristig, zum Beispiel mit einer einstweiligen Verfügung, seine Rechte gegenüber dem Arbeitgeber durchsetzen. Dies muss aber sofort geschehen, ansonsten würde ein ArbG die Eilbedürftigkeit nicht mehr sehen.
Ist o.G. nicht mehr möglich, kann der BR auch im Nachhinein gem.: § 23 BetrVG gegen den AG vorgehen.
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