Kur bei Kurzarbeit?
Was geschieht, wenn ein Arbeitnehmer während der kurzarbeit in Kur (REHA) geschickt wird? Kann der AG einfach die Kurzarbeit für denjenigen beliebig erhöhen? Dann gibts nur noch 60% von der ARGE und er muß täglich zur Kur zuzahlen.
Community-Antworten (2)
11.06.2009 um 15:18 Uhr
Hallo holzwurm, auch für die Reha gilt das Lohnfortzahlungsgesetz.
11.06.2009 um 16:05 Uhr
@holzwurm
§ 47b Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) (3) Für Versicherte, die während des Bezuges von Kurzarbeitergeld arbeitsunfähig erkranken, wird das Krankengeld nach dem regelmäßigen Arbeitsentgelt, das zuletzt vor Eintritt des Arbeitsausfalls erzielt wurde (Regelentgelt), berechnet.
(4) Für Versicherte, die arbeitsunfähig erkranken, bevor in ihrem Betrieb die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld nach dem Dritten Buch erfüllt sind, wird, solange Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfalle besteht, neben dem Arbeitsentgelt als Krankengeld der Betrag des Kurzarbeitergeldes gewährt, den der Versicherte erhielte, wenn er nicht arbeitsunfähig wäre. Der Arbeitgeber hat das Krankengeld kostenlos zu errechnen und auszuzahlen. Der Arbeitnehmer hat die erforderlichen Angaben zu machen.
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