Erstellt am 11.06.2009 um 01:19 Uhr von pirat
@Quick,
zu einem "Beiwohnen" beim Vorstellungsgespräch hab Ihr kein Recht, wenn es geduldet wird dann nur in der Rolle des Beobachters.
Der AG ist allerdings verplichtet, Euch alle nötigen Bewerbungsunterlagen zur Ansicht zur Verfügung zu stellen.
Damit hat er dann seiner Informationspflicht genüge getan.
Es wäre aber denkbar, dass es dazu eine BVgibt/gab/geben wird.
In Bezug auf Einstellungstests hat der AG nach §94 + §95 BetrVG die Zustimmung des Betriebsrates einzuholen.
vorbereiten kannst Du Dich hier....
http://www.informatikkauffrau.de/bewerbung.html
Erstellt am 11.06.2009 um 09:34 Uhr von olala
im günstigsten Fall sollten die Unterlagen schon vor dem Bewerbungsgespräch verfügbar sein...
bei uns war das meist nicht der Fall
@privat:
was kann der BR denn mit diesen Unterlagen machen? Einen Bewerber zuzulassen oder abzulehnen , ist das denn Sache des BR? Wenn keine Einstellungssperre vorliegt kann doch der AG jeden einstellen wen er mag oder?
Erstellt am 11.06.2009 um 10:33 Uhr von Quick
Erstellt am 11.06.2009 um 11:03 Uhr von pirat
@ "olala",
das BetrVG kennst Du? OLALA...
den § 99 Abs. 1 kennst Du? OLALA....
das Bundesarbeitsgericht kennst Du? OLALA....
Vorstellungsgespräche und Gesprächsinhalte ist Dir ein Begriff? OLALA.....
ich bin so frei und biete Dir weitere Info´s, wenn Du die Güte hättest diese zu lesen.
http://www.bewerbungsmappen.de/links/ArbeitsrechtXVII/Arbeitsrecht203/arbeitsrecht203.html
Erstellt am 11.06.2009 um 11:35 Uhr von Quick
BetrVG und §99 sind bekannt und auch das Bundesarbeitsgericht kenn ich, jedoch sind mit zulässige Gesprächsinhalte bisher unbekannt! Und letztlich hat der Arbeitgeber lt. §99 selbst bei einem Veto des BR immer noch das Recht sich beim Arbeitsgericht seine Zustimmung zu holen!!!
Man wächst erst mit seinen Aufgaben, deshalb meine Unwissenheit...
Erstellt am 11.06.2009 um 11:40 Uhr von pirat
@Quick,
löblich....aber sprach ich DICH an?