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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Aufgaben des BR beim Bewerbungsgespräch?

Q
Quick
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, was sind meine Aufgaben, Rechte und Pflichten als Vertreter der Betriebsrats bei einem Bewerbungsgespräch? Wir sind ein neuer Betiebsrat und entspr. Schulungen finden in naher Zukunft erst statt!

Vielen Dank

15.14106

Community-Antworten (6)

P
pirat

11.06.2009 um 03:19 Uhr

@Quick, zu einem "Beiwohnen" beim Vorstellungsgespräch hab Ihr kein Recht, wenn es geduldet wird dann nur in der Rolle des Beobachters. Der AG ist allerdings verplichtet, Euch alle nötigen Bewerbungsunterlagen zur Ansicht zur Verfügung zu stellen. Damit hat er dann seiner Informationspflicht genüge getan. Es wäre aber denkbar, dass es dazu eine BVgibt/gab/geben wird.

In Bezug auf Einstellungstests hat der AG nach §94 + §95 BetrVG die Zustimmung des Betriebsrates einzuholen.

vorbereiten kannst Du Dich hier.... http://www.informatikkauffrau.de/bewerbung.html

O
olala

11.06.2009 um 11:34 Uhr

im günstigsten Fall sollten die Unterlagen schon vor dem Bewerbungsgespräch verfügbar sein... bei uns war das meist nicht der Fall

@privat: was kann der BR denn mit diesen Unterlagen machen? Einen Bewerber zuzulassen oder abzulehnen , ist das denn Sache des BR? Wenn keine Einstellungssperre vorliegt kann doch der AG jeden einstellen wen er mag oder?

Q
Quick

11.06.2009 um 12:33 Uhr

Vielen Dank!

P
pirat

11.06.2009 um 13:03 Uhr

@ "olala", das BetrVG kennst Du? OLALA... den § 99 Abs. 1 kennst Du? OLALA.... das Bundesarbeitsgericht kennst Du? OLALA....

Vorstellungsgespräche und Gesprächsinhalte ist Dir ein Begriff? OLALA.....

ich bin so frei und biete Dir weitere Info´s, wenn Du die Güte hättest diese zu lesen.

http://www.bewerbungsmappen.de/links/ArbeitsrechtXVII/Arbeitsrecht203/arbeitsrecht203.html

Q
Quick

11.06.2009 um 13:35 Uhr

BetrVG und §99 sind bekannt und auch das Bundesarbeitsgericht kenn ich, jedoch sind mit zulässige Gesprächsinhalte bisher unbekannt! Und letztlich hat der Arbeitgeber lt. §99 selbst bei einem Veto des BR immer noch das Recht sich beim Arbeitsgericht seine Zustimmung zu holen!!!

Man wächst erst mit seinen Aufgaben, deshalb meine Unwissenheit...

P
pirat

11.06.2009 um 13:40 Uhr

@Quick, löblich....aber sprach ich DICH an?

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