Guten Tag und ein Hallo an Alle! ich bin Vorstand einer JAV und gestern wurde ich von einem Azubi gefragt ob die Berufschule ihn ein Bewerbungsgespräch verweigern kann und ob es eine gesetzesgrundlage zzu rfreistellung vorlegen kann! Meine Frage wäre ob dies fest steht oder ob man sich für ein Bewerbungsgespräch bei einer anderen stelle einen Tag Urlaub nehmen muss? DANKE und liebe grüße