Erstellt am 10.06.2009 um 17:16 Uhr von erwin
...der kommissarische Vorsitzende...
Was soll dieses bedeuten? Das BetrVG kennt so etwas nicht. §§ 99 /103
Erstellt am 10.06.2009 um 17:20 Uhr von DonJohnson
@bambino
*Nebenbei, wir sind fleißige WAF-Besucher, sind uns aber nicht einig über die Auslegung des Gelernten.*
Die drei Stufen des Lernens:
1. zeigen lassen
2. Übung unter Aufsicht
3. Festigung des erlernten durch stetige Anwendung
Das aber auch nur nebenbei... ;-)
Da ihr eigentlich eine Freistellung hättet, seid ihr 200 bis 500 AN! Warum der jetzige Zeitpunkt um die Freistellung einzufordern ungünstig wäre, kann ich nciht sehen! Gerade wenn ihr doch fleißig lernt, lernt ihr auch dazu. Zeigt es den MA und laßt einen frei stellen... Umso besser könnt ihr euch um eure MA kümmern, betrachte das doch mal so!
Aber zum Kern deiner Frage!
Selbstverständlich ist das eine Versetzung nach § 99 BetrVG und bedarf somit der Zustimmung des Gremiums. Erste Hürde. Eine Änderungskündigung kann der AG auch nciht ohne den BR aussprechen. Des weiteren sieht es hier ja wohl ganz nach einer Benachteiligung eines BRM aus. Wenn der AG an der Absicht dennoch fest hält, solltet ihr euch mal § 101 BetrVG ansehen!
Ich hoffe auf alles verständlich geantwortet zu haben. Wenn nciht, sag es einfach bitte.
Erstellt am 10.06.2009 um 17:23 Uhr von DonJohnson
@erwin
Siehste, das habe ich vergessen zu fragen. Ich vermute aber, dass der BRV gegangen ist (wegen einer solchen Sache die Firma verlassen) und der Stelli die Neuwahl des BRV schon auf der TO hat... Allerdings ist das eine reine Vermutung meiner Seits.
Wegen ddem 103er solltest du vielleicht mitteilen, dass auch eine Änderungskündigung eine Kündigung ist und als solche zu behandeln ist ;-)))
Erstellt am 10.06.2009 um 17:25 Uhr von erwin
@DonJohnson
habe bewusst die Antwort ewta skurz gehalten um das Nachdenken/ nachlesen anzuregen. Gem. deiner 1-3
Erstellt am 10.06.2009 um 17:42 Uhr von DonJohnson
@erwin
Ja ok, aber 1. haben die hinter sich - nun ist 2. dran, oder? ;-)))
Erstellt am 11.06.2009 um 08:44 Uhr von bambino
Hallo, vielen Dank.
Don Johnson hat mit allen Vermutungen Recht. Super auch die Antworten.
OK Erwin, im realen gibt es den komm.Vors. nicht. Falsch ausgedrückt. Aber von DJ richtig gedeutet.
Wir sind dann jetzt bei 2. Übung unter Aufsicht.
Danke für die Aufsicht (Hinweise, Erklärungen).
Ende der Wahlzeit ist schon ein Thema bei der Freistellung. Aber sicher und bestimmt hat DJ auch da Recht, wenn es den Kollegen richtig rübergebracht wird.
Wenn jemand noch was weiß oder mitteilen kann: Gerne und herzlichen Dank. Wir werden jetzt über die Antworten diskutieren.
LG Bambino
Erstellt am 11.06.2009 um 17:46 Uhr von DonJohnson
@bambino
*Wenn jemand noch was weiß oder mitteilen kann: Gerne und herzlichen Dank.*
Was genau ist denn noch unkar?
Was möchtest du denn noch wissen?
*Wir werden jetzt über die Antworten diskutieren.*
Diskutieren oder verschafft ihr euch einen Überblick über die einzugehende Schritte ;-))) Ich hoffe doch mal, das das Thema als solches keinerlei Diskussion bedarf ;-)))))
Erstellt am 11.06.2009 um 19:45 Uhr von bambino
Hallo Don Johnson,
wieder genau richtig und auf den Punkt gebracht. Diskussion heißt drüber sprechen und dann die richtigen Wege gehen.
Danke.