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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Versetzung BR-Mitglied - wer hat Erfahrungen?

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bambino
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wer hat Erfahrungen oder Infos zu: der kommissarische Vorsitzende soll aus der Position im Vertrieb in eine andere Aufgabe im Betrieb (interne Abteilung / Finanzbranche) versetzt werden. Lt. AG schlechter werdende Leistungen als Begründung. Alternativen vom AG gegeben: Volle Freistellung ( lt. MA-Zahl möglich, vom Gremium bisher nicht genutzt. Jetzt vor der nächsten Wahl auch im Zweifel ob zu empfehlen) Versetzung in interne Abteilung Aufgabe BR-Amt und weiterhin in Position Beratung.

Angeblich ist die Leistung des Kollegen schlechter geworden. Gegen die zugrunde liegende Beurteilung hat er eine Gegendarstellung mit Zahlen seiner Erfolge geschrieben. Aber die Vorgesetzten (mehrere) sehen das anders.

Ist solch eine Versetzung gegen den Willen des BR-Mitgliedes möglich? muß der BR um Zustimmung gefragt werden ? Kann mit einer Ablehnung die Versetzung verhindert werden ?

Ist diese Maßnahme eine Behinderung der BR-Arbeit. Schützt da BetrVG den BR vor einer Versetzung oder nur vor finanziellen Nachteilen daraus ?

Viele Fragen. Herzlichn Dank für einige Antworten.

Nebenbei, wir sind fleißige WAF-Besucher, sind uns aber nicht einig über die Auslegung des Gelernten.

4.82108

Community-Antworten (8)

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Erwin

10.06.2009 um 19:16 Uhr

...der kommissarische Vorsitzende... Was soll dieses bedeuten? Das BetrVG kennt so etwas nicht. §§ 99 /103

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DonJohnson

10.06.2009 um 19:20 Uhr

@bambino Nebenbei, wir sind fleißige WAF-Besucher, sind uns aber nicht einig über die Auslegung des Gelernten.

Die drei Stufen des Lernens:

  1. zeigen lassen
  2. Übung unter Aufsicht
  3. Festigung des erlernten durch stetige Anwendung

Das aber auch nur nebenbei... ;-)

Da ihr eigentlich eine Freistellung hättet, seid ihr 200 bis 500 AN! Warum der jetzige Zeitpunkt um die Freistellung einzufordern ungünstig wäre, kann ich nciht sehen! Gerade wenn ihr doch fleißig lernt, lernt ihr auch dazu. Zeigt es den MA und laßt einen frei stellen... Umso besser könnt ihr euch um eure MA kümmern, betrachte das doch mal so!

Aber zum Kern deiner Frage! Selbstverständlich ist das eine Versetzung nach § 99 BetrVG und bedarf somit der Zustimmung des Gremiums. Erste Hürde. Eine Änderungskündigung kann der AG auch nciht ohne den BR aussprechen. Des weiteren sieht es hier ja wohl ganz nach einer Benachteiligung eines BRM aus. Wenn der AG an der Absicht dennoch fest hält, solltet ihr euch mal § 101 BetrVG ansehen!

Ich hoffe auf alles verständlich geantwortet zu haben. Wenn nciht, sag es einfach bitte.

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DonJohnson

10.06.2009 um 19:23 Uhr

@erwin

Siehste, das habe ich vergessen zu fragen. Ich vermute aber, dass der BRV gegangen ist (wegen einer solchen Sache die Firma verlassen) und der Stelli die Neuwahl des BRV schon auf der TO hat... Allerdings ist das eine reine Vermutung meiner Seits. Wegen ddem 103er solltest du vielleicht mitteilen, dass auch eine Änderungskündigung eine Kündigung ist und als solche zu behandeln ist ;-)))

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Erwin

10.06.2009 um 19:25 Uhr

@DonJohnson

habe bewusst die Antwort ewta skurz gehalten um das Nachdenken/ nachlesen anzuregen. Gem. deiner 1-3

D
DonJohnson

10.06.2009 um 19:42 Uhr

@erwin Ja ok, aber 1. haben die hinter sich - nun ist 2. dran, oder? ;-)))

B
bambino

11.06.2009 um 10:44 Uhr

Hallo, vielen Dank. Don Johnson hat mit allen Vermutungen Recht. Super auch die Antworten.

OK Erwin, im realen gibt es den komm.Vors. nicht. Falsch ausgedrückt. Aber von DJ richtig gedeutet.

Wir sind dann jetzt bei 2. Übung unter Aufsicht. Danke für die Aufsicht (Hinweise, Erklärungen).

Ende der Wahlzeit ist schon ein Thema bei der Freistellung. Aber sicher und bestimmt hat DJ auch da Recht, wenn es den Kollegen richtig rübergebracht wird.

Wenn jemand noch was weiß oder mitteilen kann: Gerne und herzlichen Dank. Wir werden jetzt über die Antworten diskutieren.

LG Bambino

D
DonJohnson

11.06.2009 um 19:46 Uhr

@bambino Wenn jemand noch was weiß oder mitteilen kann: Gerne und herzlichen Dank.

Was genau ist denn noch unkar? Was möchtest du denn noch wissen?

Wir werden jetzt über die Antworten diskutieren.

Diskutieren oder verschafft ihr euch einen Überblick über die einzugehende Schritte ;-))) Ich hoffe doch mal, das das Thema als solches keinerlei Diskussion bedarf ;-)))))

B
bambino

11.06.2009 um 21:45 Uhr

Hallo Don Johnson,

wieder genau richtig und auf den Punkt gebracht. Diskussion heißt drüber sprechen und dann die richtigen Wege gehen.

Danke.

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