Hallo zusammen,
wer hat Erfahrungen oder Infos zu:
der kommissarische Vorsitzende soll aus der Position im Vertrieb in eine andere Aufgabe im Betrieb (interne Abteilung / Finanzbranche) versetzt werden. Lt. AG schlechter werdende Leistungen als Begründung.
Alternativen vom AG gegeben:
Volle Freistellung ( lt. MA-Zahl möglich, vom Gremium bisher nicht genutzt. Jetzt vor der nächsten Wahl auch im Zweifel ob zu empfehlen)
Versetzung in interne Abteilung
Aufgabe BR-Amt und weiterhin in Position Beratung.

Angeblich ist die Leistung des Kollegen schlechter geworden. Gegen die zugrunde liegende Beurteilung hat er eine Gegendarstellung mit Zahlen seiner Erfolge geschrieben. Aber die Vorgesetzten (mehrere) sehen das anders.

Ist solch eine Versetzung gegen den Willen des BR-Mitgliedes möglich? muß der BR um Zustimmung gefragt werden ? Kann mit einer Ablehnung die Versetzung verhindert werden ?

Ist diese Maßnahme eine Behinderung der BR-Arbeit.
Schützt da BetrVG den BR vor einer Versetzung oder nur vor finanziellen Nachteilen daraus ?

Viele Fragen. Herzlichn Dank für einige Antworten.

Nebenbei, wir sind fleißige WAF-Besucher, sind uns aber nicht einig über die Auslegung des Gelernten.