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Betriebsratsmitglieder Schulung in Kurzarbeit?

F
Fragesteller
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir bekommen als neugewählter Betriebsrat in Kürze eine einwöchige Schulung. Die Chefin eines BRM kam auf die Idee, dass dafür doch die Kurzarbeit genutzt werden kann. Andere Kollegen werden doch auch in dieser Zeit (vom Arbeitsamt gefördert) geschult. Steht irgendwo ausdrücklich, dass Betriebsratsarbeit nicht in der Kurzarbeit stattfinden darf?

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Community-Antworten (5)

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Petrus

10.06.2009 um 18:17 Uhr

Da KuG eine Minderung des Arbeitsentgeltes darstellt, verstößt das Ansinnen der Chefin gegen §37(2) BetrVG. Aber sie kann ja gern versuchen, die BR-Schulung von der AfA fördern zu lassen ;-)

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TROISDORFER

10.06.2009 um 18:18 Uhr

*wir bekommen als neugewählter Betriebsrat in Kürze eine einwöchige Schulung. *

Betriebsratarbeit ist Arbeit und kleine Kurzarbeit !!! Betriebsratarbeit geht vor der normalen Arbeit ...

Steht irgendwo ausdrücklich, dass Betriebsratsarbeit nicht in der Kurzarbeit stattfinden darf?

Warum sollte das ???

Hallo, wir bekommen als neugewählter Betriebsrat in Kürze eine einwöchige Schulung.

Um was für eine Schulung handelt es sich ???

MFG Troisdorfer

T
TROISDORFER

10.06.2009 um 18:20 Uhr

@Petrus Aber nur versuchen ...;-)

P
Petrus

10.06.2009 um 18:38 Uhr

@Troisdorfer: Gönn doch den AfA-Mitarbeitern auch ein wenig Spaß an ihrer Arbeit

T
TROISDORFER

10.06.2009 um 19:05 Uhr

@Petrus Gerne,aber so richtig ... ;-))) Warscheinlich hat die Chefin für diese Idee, eine Verbesserungsprämie abkassiert ...

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