Bruttogehaltslisten
Wir haben um Einsicht in die Liste der Bruttogehälter gebeten.
Unsere Arbeitgeberin war damit einverstanden, dass wir sie einsehen konnten, aber nur in ihrem Büro.
Im Jahr 2019 kopierten wir die Liste Zeile für Zeile und ließen die kopierte Liste im Konferenzraum liegen. Die Personalabteilung fand unsere Liste - der Raum war nicht verschlossen - während wir zum Mittagessen gingen.
Im Jahr 2018 hatten wir Fragen und gingen mit der Liste zum Controller. Er hatte sie nie zuvor gesehen, und die Personalabteilung war verärgert, dass wir den Raum mit der Liste verließen und sie jemand anderem zeigten.
Was können wir hier tun? Wir haben die Liste immer kopiert, und wir hatten immer Zeit, dies unter vier Augen zu tun.
Community-Antworten (8)
09.06.2020 um 09:56 Uhr
Da habt ihr aber viel Vertrauen verspielt. Kein Wunder, dass der AG auf das gesetzliche Mindestmaß zurückfällt.
Was ihr machen könnt? Mit Papier und Bleistift beim Einblick Notizen machen.
09.06.2020 um 10:41 Uhr
Wir hatten das Problem, dass wir eine Personalchefin hatten, die uns die Listen auch nur zu Ansicht übergeben hat. Dann sind wir hingegangen und haben die Liste zwei Jahre lang fein säuberlich abgeschrieben. Da diese Prozedur natürlich sehr lange gedauert hat, bekamen wir die Zahlen im dritten Jahr wieder als Kopie. Nur wie auch Kratzbürste schon geschrieben hat, habt ihr sehr viel Vertrauen verspielt. Da müsst ihr jetzt ersteinmal dran arbeiten um dies wieder aufzubauen.
29.10.2020 um 16:14 Uhr
Als betroffener Mitarbeiter würde ich euch den Kopf abreißen, wenn ihr mit Listen in denen meine Gehalt steht zu einem Controller marschiert, bzw diese Listen unbeobachtet in einem unverschlossenen Raum liegen lasst.
29.10.2020 um 23:29 Uhr
"Was können wir hier tun?"
Welches Ziel verfolgt "ihr" denn? Also wozu soll der Tipp dienen, den Du gerne hättest.
Wenn ich mir allerdings dies:
"Wir haben die Liste immer kopiert, und wir hatten immer Zeit, dies unter vier Augen zu tun." anschaue, dann würde ich vorschlagen, das Ihr mal eine vernünftige Schulung zum Thema "Rechte des BR" besuchen solltet. Denn das Kopieren der Liste verstößt gegen das BetrVG und ich hoffe Ihr geratet an einen Referenten, der Euch ordentlich den Kopf gerade rückt.
30.10.2020 um 08:43 Uhr
@celestro: Könntest du mir bitte belegen wo das Kopieren gegen das BetrVG verstößt? Was mache ich aber, wenn der AG mir eine Kopie zu Verfügung stellt? So nach dem Motto: Hier, bitte schön haben Sie die Listen.... Soll der BR diese Listen dann vernichten? Wenn dann wäre das doch eher ein Thema des Datenschutzes. Zudem, so habe ich das gelernt, hat man doch als BR bzw. der BA ein Einsichtsrecht in die Bruttogehaltslisten. Oder ist das auch falsch?
30.10.2020 um 09:17 Uhr
https://www.bund-verlag.de/aktuelles~Arbeitgeber-darf-Gehaltslisten-f%C3%BCr-Betriebsrat-nicht-anonymisieren~ "Der Betriebsausschuss ist berechtigt nach § 80 Abs. 2 Satz 2 2. Halbsatz BetrVG in die Listen „Einblick“ zu nehmen. Das beinhaltet nicht das Recht auf die Aushändigung, (Foto)kopieren oder auf die Speicherung der Listen als Daten. Die Listen können aber in ausgedruckter Form oder an einem Bildschirm angeschaut werden und es ist erlaubt, sich dabei Notizen zu machen. Dies hindert die Parteien nicht, in einer Betriebsvereinbarung die Übergabe der Listen zu vereinbaren."
30.10.2020 um 09:35 Uhr
@wdliss: In diesem Link steht aber auch: "Dies hindert die Parteien nicht, in einer Betriebsvereinbarung die Übergabe der Listen zu vereinbaren." Also sehr deutlich: Übergabe. Also kann der BR/BA auch die Listen erhalten. Und wenn der AG diese Listen ohne BV übergibt, sagt ihr dann alle: Nee, die dürfen wir nicht haben? Wir haben das ganze Jahr über viele Anfragen bezüglich des Entgelttranzparentsgesetz. Bei uns kümmert sich der BR um die Beantwortung (finde ich persönlich nicht gut, aber der BR hat anders entschieden). Geht ihr dann jedesmal zu HR und fragt nach Vergleichsgehälter? Möchte aber ganz deutlich machen: Gehaltslisten müssen unter Verschluß bleiben und nur dem BR bzw. BA zur Einsicht zu Verfügung stehen. Kopien in irgendwelchen Schubladen sind absolut tabu. Und nur Listen zu haben um zu schauen was Kolleginn X oder Kollege Y verdient geht auch nicht. Wir bekommen die Listen vom AG (freiwillig) mit Passwort geschützt. Dieses PW steht nur wenigen BR-Mitglieder zu Verfügung. Alle BR-Mitglieder können nach Rücksprache aber zu jeder Zeit Einsicht nehmen. Dann hat man das Vier-Augen-Prinzip. Damit fahren wir gut und sicher und alle BR-Mitglieder sind mit dieser Verfahrensweise einverstanden.
30.10.2020 um 11:30 Uhr
Das BetrVG regelt sehr eindeutig, das nur ein Recht auf Einsichtnahme besteht. Es gibt diesbezüglich auch Gerichtsurteile, die eben deutlich machen, das man sich Notizen machen darf, aber KEINE komplette Abschrift der Listen. Was ja auch im Link steht.
Die Sache mit dem Praxistipp sehe ich dann auch in Sachen Datenschutz kritisch, ja. Wobei da ja von BV die Rede ist. Denke mal, die wenigsten BRs werden eine BV haben, in der der AG die Überlassung der kompletten Liste zustimmt. Aber selbst wenn es davon mehr gibt, als ich denke ... bei den Gremien, wo die Listen nicht überlassen werden, sollten diese Gremien eben wissen, das sie nicht komplett abschreiben dürfen.
Und ich finde es eben auch etwas absurd, wenn sich die BRM über Handlungen des AG beschweren, die rechtlich nicht in Ordnung sind. Im Gegenzug aber schreibt man eine Liste komplett ab (was man nicht darf).
"Wir haben das ganze Jahr über viele Anfragen bezüglich des Entgelttranzparentsgesetz. Bei uns kümmert sich der BR um die Beantwortung (finde ich persönlich nicht gut, aber der BR hat anders entschieden). Geht ihr dann jedesmal zu HR und fragt nach Vergleichsgehälter?"
Einerseits finde ich die Tatsache an sich gut. Andererseits halte ich es rechtlich für äußerst fragwürdig, das der BR hier diese Aufgabe übernimmt. Das ist aber nur meine Meinung, bin kein Experte für dieses Gesetz und weiß nicht genau, wer da als "Ansprechpartner" für die MA genannt ist.
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