Wir haben vor einigen Wochen im Gremium den Beschluss gefasst, unseren Stellv. BRV für einen Tag in der Woche freizustellen und ihn auch für die Vertretung des BRV bei Urlaub, Krankheit etc. von der Arbeit freizustellen. Dies haben wir dem AG schriftlich mitgeteilt.
In der zweiwöchigen Frist hat sich der AG nicht dazu geäußert, also dem nicht wiedersprochen bzw. auch nicht die Einigungsstelle angerufen.
Der Stelli hat jetzt einige Male den BRV vertreten (als Freigestellter) und auch den einen Tag in der Woche für BR-Arbeit von der Arbeit freigestellt genutzt.
Jetzt hat sein Vorgesetzter entschieden, dass er den einen Tag in der Woche nicht mehr kriegt, sondern arbeiten muss.
Man muss dazu sagen, den einen Tag in der Woche haben wir deshalb gemacht, damit der Stelli, der Regulär nicht freigestellt ist, mit der laufenden Arbeit im BR-Büro auf Augenhöhe bleibt.
Wir haben offiziell dazu noch keine Information vom AG bekommen. Der Stelli glaubt jetzt, dass, wenn er trotzdem den einen Tag für BR-Arbeit frei nimmt, er vom AG abgemahnt oder gekündigt wird.
Wir sehen das als Behinderung der BR-Arbeit an.
Wie seht Ihr das? Was könnten wir dagegen machen?


MfG