Betriebsversammlung digital
huhu, ihrs... :)
Auf Grund Corona möchte unser Gremium seine Versammlung via MS-Teams machen sodass auch alle Homeoffice MA's teilnehmen können.
Die technischen Probleme sind die eine Sache...
Jedoch sind auch rechtliche Fragen relevant... Zb die Rechtlichen Rahmenbediningungen wie es zu gestalten ist...
Muss es z.b. eine seperate Datenschutzerklerung für die Teilnehemer geben?
Ist MS Teams überhaupt Datenschutzkonform?
Kann man auch eine Hauptversammlung so abhalten, oder geht es nur für Teilversammlungen?
Ist es ok eine Einladung von Teams via Mail für die Teilnehmer zu versenden oder sollen die eher einzeln "hinzugefügt" werden?!
Ist es ok die Teilnehmer zu muten um Störung zu vermeiden und statt dessen via dem Chat zu administrieren ....
Mir wurde hierfür zu Recherche zwar Quellen vom Bund Verlag genannt, aber vielleicht möchte ja jemand hier seinen Dion Senf dazu geben.
thx
Community-Antworten (3)
05.06.2020 um 10:18 Uhr
Habe nur scharfen Senf. Ansonsten: http://www.bzo-wissen.de/wDefault/wissensdatenbank/1_BetrVG/1_InhaltBetrVG/BetrVG-129/index.php
Ist eben alles nur eine Notlösung. Aber aus meiner Sicht unterschreibt da niemand etwas.
05.06.2020 um 11:44 Uhr
Ob Produkte von Microsoft Datenschutzkonform sind, daüber lässt sich unendlich diskutieren. In der momentanen Situation in der wir uns alle befinden, ist eine Digitale Betriebsversammlung besser als gar keine. Da alle Mitarbeiter eingeladen werden müssen, ist es egal wie ihr die Einladung versendet, wichtig ist, dass alle MA erreicht werden und auch die Möglichkeit haben an der Veranstaltung teilzunehmen. Was ihr auf jeden Fall klären müsst, ob ihr die Veranstaltung aufzeichnet. Dann müsstet ihr von allen Teilnehmer die sichtbar sind bzw. sich äußern eine Genehmigung dafür einholen. Ihr müsst auch alle auf den Umstand aufmerksam machen, dass es entweder erlaubt ist oder nicht die Veranstaltung aufzuzeichnen. Ich würde eher davon abraten. Man begibt sich auf sehr dünnes Eis wenn man es erlaubt und oftmals erzählt die GL weniger wenn Sie wissen, dass dies aufgezeichnet wird. Die aktive Teilnahme der MA an der Veranstaltung ist schwierig. Man kann das ganze sehr schwer steuern. Wir regeln dies über den Weg, dass ein BR-Mitglied Fragen am Laptop sammelt und diese dann gesteuert in die Veranstaltung reingibt. Damit sind natürlich spontane Reaktion schwer. Du siehst, alles nicht einfach. Sicher habe ich auch noch Dinge vergessen. Aber in der Situation in der wir uns alles befinden, nötigt uns auch mal Dinge zu tun die wir als BR ansonsten kritisch gegenüber stehen. Ich würde die Betriebsversammlung digital ohne Aufzeichnung machen.
05.06.2020 um 13:53 Uhr
Hallo AlexSlayer, wir können Ihnen wärmstens unser eigenes Tool empfehlen: www.betriebsrat-meeting.de Sicher, DSGVO-konform, leicht zu bedienen. Damit können Sie Ihre Sitzungen abhalten und rechtssicher Beschlüsse fassen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer BR-Arbeit in dieser herausfordernden Zeit! Viele Grüße Ihr W.A.F. Team
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