Digitale BR-Wahl möglich?
Bei uns ist eine BR-Neuwahl nötig geworden, da ein Mitglied ausgeschieden ist und es keine Nachrücker gibt. Aufgrund der Corona-Krise arbeitet ein Großteil unserer MA allerdings im Home Office, teilweise um die Büroauslastung zu entzerren und teilweise auch weil sie zur Risikogruppe gehören. Ich als neues Mitglied des Wahlvorstands gehöre leider auch zur Risikogruppe und wäre dementsprechend sehr an einer digitalen Wahl interessiert, denn auch bei einer reinen Briefwahl müsste ich spätestens zur Auszählung vor Ort sein. Ein gemeinnütziger Verein, bei dem ich Mitglied bin, hat dieses Jahr auch bereits seine Vorstandswahlen digital durchgeführt (mit dem Tool "Polyas") - wäre so etwas auch für BR-Wahlen legal?
[Bisher habe ich nur Informationen dazu gefunden, dass Betriebsratssitzungen und Betriebsversammlungen auch digital durchgeführt und die daraus resultierenden Beschlüsse rechtsgültig sind. In Corona-Ausnahmezeiten sollte meiner Meinung nach aber auch eine Wahl auf digitalem Wege rechtsgültig durchführbar sein.]
Community-Antworten (7)
06.08.2020 um 21:16 Uhr
Ich denke, dass geht noch nicht. Briefwahl wäre angesagt. Ich denke man kann die Auszählung auch so gestalten, dass Abstand und Hygiene gewahrt bleiben.
07.08.2020 um 09:30 Uhr
Die Wahlordnung schreibt den Wahlvorgang sehr detailliert vor (§12 WO). Ich denke nicht, dass hier ein Spielraum für eine digitale Wahl vorhanden ist. Für die Mitarbeitenden die nicht im Home Office sind werdet ihr auch ein Wahllokal einrichten müssen. Auch dabei ist es möglich Hygienestandards so zu beachten, dass das Risiko minimiert wird.
07.08.2020 um 10:03 Uhr
Nein eine digitale BR Wahl ist nicht möglich.
07.08.2020 um 10:28 Uhr
Wir haben in diesem Jahr die Wahl des Arbeitnehmermitglied in den Aufsichtsrat. Da wir zusätzlich auch noch über ganz Deutschland verstreut sind (sowohl Homeoffice, als auch diverse kleine Betriebsstellen und Aussendienstmitarbeiter), haben wir Briefwahl für alle. Ich denke nicht, dass eine Digitale Wahl erlaubt ist.
07.08.2020 um 11:03 Uhr
Digitale Wahl ist derzeitig, auch in Corona Zeiten, nicht erlaubt, der Gesetzgeber hat es verpennt oder wollte es nicht, dass man diese Möglichkeit der kontaktlosen Wahl hat. Hier mal ein Urteil des LAG Hamburg: https://efarbeitsrecht.net/wp-content/uploads/2018/06/Beschluss_LAG_HH_8_TaBV_5_17686303.pdf
Und hier mal ein Kommentar zu dem Urteil: https://efarbeitsrecht.net/digitale-betriebsratswahl-2/
Was dir natürlich nicht gerade weiterhelfen wird. Auch eine Briefwahl für alle ist nicht erlaubt nach § 24 WO oder § 35 WO Hier mal erklärt: https://www.betriebsratswahl.de/video/73846/normales-wahlverfahren-briefwahl-fuer-alle/165/mo168nc9sny oder https://www.betriebsratswahl.de/video/73846/vereinfachtes-wahlverfahren-briefwahl-fuer-alle/165/gk53xbvitqa
07.08.2020 um 11:55 Uhr
@UliPK. Das ganze Thema der Wahlen in Corona-Zeiten ist sehr kompliziert. Einerseits darf man eine reine Briefwahl nicht machen. Eine Digitale-Wahl ist grundsätzlich nicht erlaubt. Mischformen mit persönlicher Wahl sind unter Hygiene-bestimmungen schwierig und mit nur mit unnötigem Aufwand zu organisieren. Ich sage nur, für jeden Wähler seinen eigenen Kugelschreiber. Bei der Auszählung fassen mehrere Personen die Stimmzettel an. Wie macht man das nun richtig? Ich bin der Ansicht, dass es "die perfekte Lösung" nicht geben wird. Wird das ganze aber nicht erst dann zum Problem, wenn irgendjemand etwas dagegen hat oder mit dem Ergebnis der Wahl nicht zufrieden ist? Wenn im Vorfeld einer Wahl es schon Probleme und Stimmen gibt, welche die Wahl anfechten wollen, dann würde ich mir sogar noch anwaltliche Hilfe holen. Ansonsten würde ich das Risiko einer reinen Briefwahl eingehen.
07.08.2020 um 12:22 Uhr
@UdoWoe: Ich brauche nicht für jeden Wähler einen eigenen Kugelschreiber. Ich richte eine Möglichkeit zur Desinfektion der Hände vor und nach der Wahl ein, das genügt. Auch dass mehrere Menschen ein Blatt Papier anfassen ist erstmal unproblematisch, auch hier muss desinfiziert werden bevor einer isst, trinkt oder sich ins Gesicht fasst. Problematischer ist die Situation im Wahllokal. Hier ist es wichtig die Ansammlung von Aerosolen zu vermeiden. Am Besten immer geöffnete Fenster haben, wenn dies nicht möglich ist regelmäßig Stoßlüften, und natürlich die Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase streng beachten. Dasselbe gilt natürlich für den Raum in dem ausgezählt wird.
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