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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsrat für 2 Standorte

J
Juliette
Jun 2021 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir sind ein Unternehmen mit Hauptsitz (GF sitzen hier) im Süden von Deutschland und einem zweiten Büro im Norden von Deutschland. Es sitzen mehr Kollegen im Norden, entschieden wird jedoch alles im Süden.

Wir möchten dringend einen Betriebsrat gründen, sind uns aber unsicher, ob das Standortübergreifend möglich ist. Uns wäre wichtig, das Kollegen aus beiden Büros teil sein können. Zwei Betriebsräte würden vermutlich nicht zustande kommen.

Unserer aktueller Plan wäre: Zur Betriebsversammlung einladen, in beiden Büros vor Ort und sich digital zu verbinden. Zusätzlich können alle Homeofficemitarbeiter digital teilnehmen.

Ist die Idee so umsetzbar oder laufen wir Gefahr Schwierigkeiten zu bekommen? Die Kollegen aus dem Norden sind leider sehr eingeschüchtert.

Vielen Dank!

1.05501

Community-Antworten (1)

K
kratzbürste

20.06.2021 um 20:05 Uhr

So wird das nichts. Es gäbe die Möglichkeit, dass die Gewerkschaft mit dem AG eine Vereinbarung aushandelt ( § 3 BetrVG) oder dass die KollegenInnen im Nebenbetrieb vor dem Wahlausschreiben darüber abstimmen, dass sie mit dem Hauptbetrieb wählen (§ 4 BetrVG). An eurer Stelle würde ich so oder so zur Unterstützung die Gewerkschaft hinzuziehen.

Und denkt daran, dass sich einige Bestimmungen im Gesetz letzte Woche geändert haben.

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