Hallo,

bin ziemlicher Neuling als BRV. Unser AG möchte Kurzarbeit anmelden. Der BR hat einen Vorschlag für eine Betriebsvereinbarung vorgelegt. Strittig ist der Punkt der Zuzahlung (Aufstockung) des AG zum Kurzarbeitergeld. AG ist nicht im AG Verband und ist meines Wissens nicht an Tarifabschlüsse gebunden.
Fragen:
1. Kann der AG Mitarbeiter betriebsbedingt kündigen, solange die Betriebsvereinbarung nicht abgeschlossen ist - quasi während dem schwebenden Verfahren? Beispielsweise solange die Einigungsstelle noch nicht entschieden hat ?
2. Kann der BR die Einigungsstelle in diesem Fall anrufen ?