Guten Tag, zwar habe ich den Beitrag 28703 mit Antworten ab 121212 gelesen, verstehe ihn jedoch nicht richtig. Bei uns ist es so, dass wir erfahren haben, dass 5 Arbeitnehmer gekündigt haben. Das hat der Geschäftsführung gut gepasst, denn sie hat momentan keine Aufträge, um alle voll zu beschäftigen. Es ist für die Abteilung an
KUA gedacht. Heute haben wir von einem Kollegen gehört, dass die 5 AN trotz Eigenkündigung noch bis zu 30000 Euro Abfindung bekommen haben. Der Betriebsrat wurde bis heute nicht über die Austritte informiert. Die Mitarbeiter in dieser Abteilung sind am Erfolg beteiligt, was jetzt dazu führt, dass sie durch die Abfindungszahlungen an die Gehenden nun benachteiligt werden, weil die Umlage der Kosten ja zu ihren Lasten geht. Meine Frage ist, ob die GL den Betriebsrat nicht informieren muss, wenn sie 1. Abfindungen zahlt an 2. Selbstkündiger?? Vertrauensvolle Zusammenarbeit??
Eigentlich wissen wir offiziell nicht, dass die Anzahl unserer Mitarbeiter um 5 gesunken ist. Können wir gegen die GL vorgehen??
Danke für eure Hilfe!