Arbeitnehmer-Kündigung
Guten Tag, zwar habe ich den Beitrag 28703 mit Antworten ab 121212 gelesen, verstehe ihn jedoch nicht richtig. Bei uns ist es so, dass wir erfahren haben, dass 5 Arbeitnehmer gekündigt haben. Das hat der Geschäftsführung gut gepasst, denn sie hat momentan keine Aufträge, um alle voll zu beschäftigen. Es ist für die Abteilung an KUA gedacht. Heute haben wir von einem Kollegen gehört, dass die 5 AN trotz Eigenkündigung noch bis zu 30000 Euro Abfindung bekommen haben. Der Betriebsrat wurde bis heute nicht über die Austritte informiert. Die Mitarbeiter in dieser Abteilung sind am Erfolg beteiligt, was jetzt dazu führt, dass sie durch die Abfindungszahlungen an die Gehenden nun benachteiligt werden, weil die Umlage der Kosten ja zu ihren Lasten geht. Meine Frage ist, ob die GL den Betriebsrat nicht informieren muss, wenn sie 1. Abfindungen zahlt an 2. Selbstkündiger?? Vertrauensvolle Zusammenarbeit?? Eigentlich wissen wir offiziell nicht, dass die Anzahl unserer Mitarbeiter um 5 gesunken ist. Können wir gegen die GL vorgehen?? Danke für eure Hilfe!
Community-Antworten (3)
05.06.2009 um 22:58 Uhr
@ Katarin Eine Anhörungsrecht des BR besteht nicht ,wenn der Arbeitsverhältnis durch Eigenkündigung des AN oder durch einen Aufhebungsvertrag beendet oder durch einen Änderungsvertrag verändert wird (BAG,BB 78,403) tik-tak
06.06.2009 um 00:44 Uhr
@Katarin Was will denn der BR hier machen wollen? Den AG mit einem Waschbärfell knebeln und fesseln? Nene, so geht das nicht! Der AG hat den AN wohl ein gewisses Prozessrisiko abgekauft und damit ist das so. ...und wenn AN eine Erfolgsbeteiligung haben, dann ist das Ihr Ding; zumal solche Abfindungszahlungen regelmäßig nicht in die Erfolgsrechnung einbezogen werden. Zu wünschen wäre hier ein wenig mehr kühler Sachverstandserweiterungswille.
08.06.2009 um 12:58 Uhr
@Kölner, Knebeln mit Fell, ist ja mit unter nicht Menschen würdig. Sie dazu das urteil wie immer aus Köln weil wer hat sonst solche Vorschläge in der Narrenzeit :-)
Aber alternativ könnte ich das Kitzeln, empfehlen. Mit Zahrten Waschbärfell da wird jede GF weich ..... .-))))
"Zu wünschen wäre hier ein wenig mehr kühler Sachverstandserweiterungswille."
Kölner, Du weist ja sieht der AN die Kohle ist er mit dem BR nicht mehr verbohlet (verbunden). Auch wenn der BRV noch schreit, guck was nach der Steuer bleibt, des Geldes Gier kein Recht an reicht..... Das weis so gar der Scheich. Uhralte Waschbär weise, noch von damal 100 MIo BC :-))))
Verwandte Themen
@Fayence, Thema Urlaub - Lage und Dauer des Urlaubs
ÄlterHallo Fayence, könntest Du noch mal zum Beitrag 36216 ? Es ging darum, das ich nach Deiner Aussage auf dem Holzweg wäre, bei meiner Aussage, der AG könne den Urlaub festlegen. Ich habe noch e
Kündigung in Probezeit - andere Stelle im Arbeitsvertr. als ausgeübt werden soll
ÄlterHallo Forum, wir haben leider im Moment eine Kündigung einer Kollegin in der Probezeit vorliegen - das besondere daran ist das die Kollegin erst am 01.02.2018 bei uns im Haus angefangen hat. Als Grun
Interessantes Abstimmungsergebnis - Richtige Formulierung des Beschlusses zur Kündigung?
ÄlterHeute ist bei uns folgendes passiert: Anhörung zur Betriebsbedingten fristgerechten Kündigung von Frau xyz nach § 102 BetrVG. Der AG bittet den Betriebsrat um Zustimmung zur Betriebsbedingten fr
Nachweis Untersuchungstermin bei Stufenweise Wiedereingliederung ohne Fehlzeit
ÄlterHallo, es dreht sich bei meiner Frage um folgende Annahme: Ein Arbeitnehmer wendet sich hilfesuchend an den Betriebsrat. Sein Fall stellt sich wie folgt dar: Ein lang erkrankter Arbeitnehmer kehrt i
Betriebsbedingte Kündigung ohne Notwendigkeit - wie reagiert man?
ÄlterHallo Dem relativ neuen Betriebsrat liegt das erste mal eine Kündigung vor. Ein Arbeitnehmer hat einen Konflikt mit seinem Vorgesetzten und ist nach einem "Schlichtungsgespräch" von Seiten des Manage