KUA gedacht. Heute haben wir von einem Kollegen gehört, dass die 5 AN trotz Eigenkündigung noch bis zu 30000 Euro Abfindung bekommen haben. Der Betriebsrat wurde bis heute nicht über die Austritte informiert. Die Mitarbeiter in dieser Abteilung sind am Erfolg beteiligt, was jetzt dazu führt, dass sie durch die Abfindungszahlungen an die Gehenden nun benachteiligt werden, weil die Umlage der Kosten ja zu ihren Lasten geht. Meine Frage ist, ob die GL den Betriebsrat nicht informieren muss, wenn sie 1. Abfindungen zahlt an 2. Selbstkündiger?? Vertrauensvolle Zusammenarbeit??
Eigentlich wissen wir offiziell nicht, dass die Anzahl unserer Mitarbeiter um 5 gesunken ist. Können wir gegen die GL vorgehen??
Danke für eure Hilfe!
Unsere Seminarempfehlung
Arbeitsrecht Teil 2
So setzen Sie Arbeitnehmerschutzrechte erfolgreich durch