Erstellt am 04.06.2009 um 16:21 Uhr von Kölner
@Pierre
...und der Kollege ist BRM?
Na dann...
Erstellt am 04.06.2009 um 17:09 Uhr von ridgeback
@Pierre,
..schon mal § 15 KSchG i.V. mit § 103 BetrVG gelesen?
Seit wann seit ihr BR?
Erstellt am 04.06.2009 um 18:06 Uhr von erwin
@Pierre
Habt ihr eine SBV? Ist diese hier voll eingebunden?
Habt ihr einmal geprüft ob die Pflichten des AG gem. § 84 (2) zu beachten sind? Hatte er in den letzten 12 Monaten insgesamt 6 Wochen AU in addition (Wochende in der AU werden mitgezählt)
Weiter ist hier auch der § 84 (1) zu beachten
Zwingendes Präventionsverfahren (§ 84 Abs. 1 SGB IX)
www.zbfs.bayern.de/integrationsamt/eingliederungsmanagement/praevention.html
Denn das beschäftigungsverhältnis KÖNNTE (Achtun, das Gesetz SGB IX geht hie rbewussr von KÖNNTE aus) gefährdet sein auf Grund des Handelns des AG. Der BR ist hie rneben der SBV und des IA zu beteiligen.
Erstellt am 04.06.2009 um 19:46 Uhr von Pierre
Ist die Kollegin nicht UNANTASTBAR aufgrund ihrer BR Zugehörigkeit und durch die Schwerbehinderung ???
Erstellt am 04.06.2009 um 21:33 Uhr von Laffo
Erstellt am 04.06.2009 um 22:31 Uhr von Lotte
Pierre,
na ja...unantastbar...
Es wäre halt ein langer und steiniger Weg für den AG mit sehr ungewissem Ende.