Mehrarbeit 20h-Verträge
Wir haben in unserem Betrieb Arbeitsverträge mit einer Wochenarbeitszeit von 20 Stunden. Die Kollegen arbeiten jedoch ständig 39 Stunden. Es ist zwar in den Verträgen so formuliert, daß bei Bedarf mehr gearbeitet wird. Ist es aber auch rechtens, die Verträge mit 20 Stunden so zu lassen, obwohl die Kollegen ständig 39 Stunden arbeiten oder müßte die Stundenzahl im Arbeitsvertrag erhöht werden?
Community-Antworten (17)
04.06.2009 um 15:58 Uhr
Hier könnt ihr als BR doch einfach auf die Erhöhung der WAZ, sofern die Koll. es möchten, hinwirken. Die mehrarbeit unterliegt doch der MB
04.06.2009 um 16:01 Uhr
@erwin Je nach Lage der Dinge sehe ich das, was Du schreibst nicht so.
04.06.2009 um 16:16 Uhr
Vorsicht: Leistet eine bestimmte Teilzeitkraft sehr viele Überstunden ab, müssen Sie vorsichtig sein. Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm (Urteil vom 4. 5. 2006, AZ: 8 Sa 2046/05) kann das zu einer Änderung des Arbeitsvertrags führen. Im Streitfall sah der Arbeitsvertrag einer Arbeitnehmerin eigentlich nur 28,5 Stunden pro Woche vor. Tatsächlich arbeitete diese aber über Jahre hinweg erheblich mehr, nämlich im Umfang einer Vollzeitkraft. Als die Arbeitgeberin sie schließlich wieder 28,5 Stunden pro Woche beschäftigte, zog die Mitarbeiterin vor Gericht. Sie verlangte sowohl weiterhin die Bezahlung als auch die Beschäftigung einer Vollzeitkraft. Das LAG gab ihr Recht mit folgender Begründung:
Wird ständig und über längere Zeit eine bestimmte erhöhte Arbeitszeit vom Arbeitgeber abgerufen und vom Mitarbeiter geleistet, sind das keine Überstunden mehr. Es handelt sich vielmehr um die tatsächlich geschuldete vertragliche Leistung. Maßgeblich ist dann nicht der Text im Arbeitsvertrag, sondern der wirkliche Willen der Parteien, der im „gelebten“ Rechtsverhältnis zum Ausdruck kommt. Daher muss hier von einer stillschweigenden Neuregelung des Arbeitsvertrags ausgegangen werden. Der Umfang der stillschweigend vereinbarten Arbeitszeit ergibt sich aus den praktizierten Arbeitszeiten der vergangenen Jahre.
Individualrecht, müßte eingeklagt werden, Gespräch AG/BR trotzdem möglich!
04.06.2009 um 16:18 Uhr
@nicoline Konkretisierung des AV...
04.06.2009 um 16:19 Uhr
@erwin der BR kann eben nicht direkt die individuelle Erhöhung der WAZ durchsetzen; richtig ist, dass der BR bei Mehrarbeit mitbestimmt; vielleicht kann der BR über die Verweigerung von (regelmäßiger) Mehrarbeit in die gewünschte Richtung wirken;
04.06.2009 um 16:21 Uhr
@ kölner
...konkludent....
04.06.2009 um 16:22 Uhr
@nicoline das setzt allerdings eine diesbezügliche arbeitsrechtliche Klage der betreffenden AN voraus; dazu sind die wenigsten AN bereit
04.06.2009 um 16:23 Uhr
@kriegsrat Und das ganze ist dann konsekutiv? Und unsere Diskussion hier kategorisch?
@Pfälzer Also lieber nichts tun, oder?
04.06.2009 um 16:26 Uhr
@Kölner siehe Antwort 5
04.06.2009 um 16:29 Uhr
@Pfälzer Jaja, ich las' Deine Antwort wohl. Aber sollte der BR hier nicht lieber dem AN einfach 'nur' raten, zu klagen und gut ist?
04.06.2009 um 16:35 Uhr
@Kölner ich würde beides machen - dem AN raten und Mehrarbeit verweigern mit der Begründung, dass offensichtlich permanenter Beschäftigungsbedarf in entsprechendem Umfang besteht (kleine Auswertung der letzten xyMonate oder Jahre hinzufügen); auch gutes Thema für Betriebsversammlung um Druck zu machen;
04.06.2009 um 16:55 Uhr
@ pfälzer
na ja, wenn der br nun mehrarbeit verweigert, wäre das ja nicht besonders hilfreich für einen mitarbeiter, der nun klagt.......? ist doch eigentlich ein widerspruch, wenn man der auffassung ist, die arbeitsverträge hätten sich geändert, dies nun als mitbestimmungspflichtige mehrarbeit zu untersagen, oder ?
04.06.2009 um 17:06 Uhr
@kriegsrat sehe ich nicht so; die dauerhaft geleistete Mehrarbeit ist nachweisbar; Tatsache ist doch, dass die AN kaum klagen wollen, aber trotzdem eine Verbesserung wollen (vom BR); ich denke "wer das Eine will, muß das Andere mögen"; für den AG ist es i.d.R. kostengünstiger Stunden aufzustocken, als neue MA einzustellen; Versuch macht klug
04.06.2009 um 17:19 Uhr
@Pfälzer @Kölner,
genau so habe ich es gemeint. Der BR kann dem AG klar machen, dass er diese Art/ Menge von ÜZA so nicht mehr zustimmt.
Mit einer geschickten Ausübung der MB bei Mehrarbeit können BRE vieles erreichen.
Dann kann ja der AG versuchen sich die Ersatzzustimmung zu holen. Als Ergebins könnte dann das herauskommen was das LAG Hamm auch schon einmal so entschieden hat.
04.06.2009 um 19:14 Uhr
Kölner, kriegsrat
Konkretisierung des AV... ...konkludent.... Und das ganze ist dann konsekutiv? Und unsere Diskussion hier kategorisch?
ich bin begeistert über Eure Ergänzungen, auf Euch kann man sich doch immer verlassen, wenn man mal nicht so viel Zeit hat!!!!!!!!!! ;-)))
Pfälzer das setzt allerdings eine diesbezügliche arbeitsrechtliche Klage der betreffenden AN voraus;
Ich bin sicher, Du hast diesen Satz aus Versehen übersehen ;-))
Individualrecht, müßte eingeklagt werden
@ all bei uns hat es gereicht, das Urteil vorzuzeigen!
04.06.2009 um 19:27 Uhr
@nicoline, bei uns hat es gereicht, das Urteil vorzuzeigen!
Du hast aber vergessen zu erwähnen, mit Unterstützung eines Scharfrichters...
04.06.2009 um 19:35 Uhr
@ridgeback mit Unterstützung eines Scharfrichters... Wen meinst Du den damit?????????????? (Mist, irgendwie fehlen hier die passenden smileys)
Nein, es war die allseits als freundlich bekannte nicoline, die dieses Urteil gefunden und dem AG unter die Nase gehalten und gefragt hat, ob er ungefähr 40 Prozesse führen möchte. Kein Scharfrichter, ich brauchte nicht mal einen Kampfhund als Begleitung ;-)))))))))))
Verwandte Themen
Änderung des Arbeitsvertrages für Freistellung
ÄlterBei uns im Betrieb wird es neben 2 vollen Freistellungen noch 2 halbe Freistellungen geben, die an 2 Teilzeitkräfte gehen. Beide Teilzeitkräfte haben aktuell noch Verträge über 16,25 h/Woche, arbeiten
AN erhält Stundenreduzierung nach TzBfG wiederholt auf ein Jahr befristet
ÄlterUnser Arbeitgeber bietet bei Stundenreduzierung nach TzBfG diese Stundenreduzierung immer auf ein Jahr befristet an. Das hat bei uns den Vorteil, dass der AN nach einem Jahr problemlos wieder mit den
Zeiterfassung bei Teilzeit
ÄlterHallo, ich arbeite seit 3 Monaten in einer neuen Firma. In der Alten hatte ich ein Teilzeitmodel mit 25h / Woche diese habe ich an 3 Tagen voll genutzt sprich ich war Mo, Di und Do 8:20h da und Mi un
Mehrarbeit i.S.d. § 124 SGB IX - Definition von Mehrarbeit bei schwerbehinderten (Teilzeit)Beschäftigten
ÄlterTschuldigt, wenn ich wieder die Frage stelle zur TZ-Beschäftigung und Mehrarbeit bei sb MA stelle... Ich habe ein echtes Problem mit den SGB IX Kommentaren und den BAG Urteilen. Bitte helft mir.
Unterschriften auf Überstundenantrag
ÄlterHallo, der Fall: in unserem Betrieb werden dem Betriebsrat alle 3 Monate die Anträge für Mehrarbeit aus den Abteilungen vorgelegt. Dies ist in einer BV geregelt. Als Anhang an den Antrag für Mehrarbe