Erstellt am 04.06.2009 um 13:58 Uhr von erwin
Hier könnt ihr als BR doch einfach auf die Erhöhung der WAZ, sofern die Koll. es möchten, hinwirken. Die mehrarbeit unterliegt doch der MB
Erstellt am 04.06.2009 um 14:01 Uhr von Kölner
@erwin
Je nach Lage der Dinge sehe ich das, was Du schreibst nicht so.
Erstellt am 04.06.2009 um 14:16 Uhr von nicoline
Vorsicht: Leistet eine bestimmte Teilzeitkraft sehr viele Überstunden ab, müssen Sie vorsichtig sein. Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm (Urteil vom 4. 5. 2006, AZ: 8 Sa 2046/05) kann das zu einer Änderung des Arbeitsvertrags führen. Im Streitfall sah der Arbeitsvertrag einer Arbeitnehmerin eigentlich nur 28,5 Stunden pro Woche vor. Tatsächlich arbeitete diese aber über Jahre hinweg erheblich mehr, nämlich im Umfang einer Vollzeitkraft. Als die Arbeitgeberin sie schließlich wieder 28,5 Stunden pro Woche beschäftigte, zog die Mitarbeiterin vor Gericht. Sie verlangte sowohl weiterhin die Bezahlung als auch die Beschäftigung einer Vollzeitkraft. Das LAG gab ihr Recht mit folgender Begründung:
Wird ständig und über längere Zeit eine bestimmte erhöhte Arbeitszeit vom Arbeitgeber abgerufen und vom Mitarbeiter geleistet, sind das keine Überstunden mehr. Es handelt sich vielmehr um die tatsächlich geschuldete vertragliche Leistung.
Maßgeblich ist dann nicht der Text im Arbeitsvertrag, sondern der wirkliche Willen der Parteien, der im „gelebten“ Rechtsverhältnis zum Ausdruck kommt.
Daher muss hier von einer stillschweigenden Neuregelung des Arbeitsvertrags ausgegangen werden. Der Umfang der stillschweigend vereinbarten Arbeitszeit ergibt sich aus den praktizierten Arbeitszeiten der vergangenen Jahre.
Individualrecht, müßte eingeklagt werden, Gespräch AG/BR trotzdem möglich!
Erstellt am 04.06.2009 um 14:18 Uhr von Kölner
@nicoline
Konkretisierung des AV...
Erstellt am 04.06.2009 um 14:19 Uhr von Pfälzer
@erwin
der BR kann eben nicht direkt die individuelle Erhöhung der WAZ durchsetzen; richtig ist, dass der BR bei Mehrarbeit mitbestimmt; vielleicht kann der BR über die Verweigerung von (regelmäßiger) Mehrarbeit in die gewünschte Richtung wirken;
Erstellt am 04.06.2009 um 14:21 Uhr von kriegsrat
@ kölner
...konkludent....
Erstellt am 04.06.2009 um 14:22 Uhr von Pfälzer
@nicoline
das setzt allerdings eine diesbezügliche arbeitsrechtliche Klage der betreffenden AN voraus; dazu sind die wenigsten AN bereit
Erstellt am 04.06.2009 um 14:23 Uhr von Kölner
@kriegsrat
Und das ganze ist dann konsekutiv? Und unsere Diskussion hier kategorisch?
@Pfälzer
Also lieber nichts tun, oder?
Erstellt am 04.06.2009 um 14:26 Uhr von Pfälzer
Erstellt am 04.06.2009 um 14:29 Uhr von Kölner
@Pfälzer
Jaja, ich las' Deine Antwort wohl.
Aber sollte der BR hier nicht lieber dem AN einfach 'nur' raten, zu klagen und gut ist?
Erstellt am 04.06.2009 um 14:35 Uhr von Pfälzer
@Kölner
ich würde beides machen - dem AN raten und Mehrarbeit verweigern mit der Begründung, dass offensichtlich permanenter Beschäftigungsbedarf in entsprechendem Umfang besteht (kleine Auswertung der letzten xyMonate oder Jahre hinzufügen); auch gutes Thema für Betriebsversammlung um Druck zu machen;
Erstellt am 04.06.2009 um 14:55 Uhr von kriegsrat
@ pfälzer
na ja, wenn der br nun mehrarbeit verweigert, wäre das ja nicht besonders hilfreich für einen mitarbeiter, der nun klagt.......?
ist doch eigentlich ein widerspruch, wenn man der auffassung ist, die arbeitsverträge hätten sich geändert, dies nun als mitbestimmungspflichtige mehrarbeit zu untersagen, oder ?
Erstellt am 04.06.2009 um 15:06 Uhr von Pfälzer
@kriegsrat
sehe ich nicht so; die dauerhaft geleistete Mehrarbeit ist nachweisbar; Tatsache ist doch, dass die AN kaum klagen wollen, aber trotzdem eine Verbesserung wollen (vom BR); ich denke "wer das Eine will, muß das Andere mögen"; für den AG ist es i.d.R. kostengünstiger Stunden aufzustocken, als neue MA einzustellen; Versuch macht klug
Erstellt am 04.06.2009 um 15:19 Uhr von erwin
@Pfälzer @Kölner,
genau so habe ich es gemeint. Der BR kann dem AG klar machen, dass er diese Art/ Menge von ÜZA so nicht mehr zustimmt.
Mit einer geschickten Ausübung der MB bei Mehrarbeit können BRE vieles erreichen.
Dann kann ja der AG versuchen sich die Ersatzzustimmung zu holen. Als Ergebins könnte dann das herauskommen was das LAG Hamm auch schon einmal so entschieden hat.
Erstellt am 04.06.2009 um 17:14 Uhr von nicoline
Kölner, kriegsrat
*Konkretisierung des AV...*
*...konkludent....*
*Und das ganze ist dann konsekutiv? Und unsere Diskussion hier kategorisch?*
ich bin begeistert über Eure Ergänzungen, auf Euch kann man sich doch immer verlassen, wenn man mal nicht so viel Zeit hat!!!!!!!!!! ;-)))
Pfälzer
*das setzt allerdings eine diesbezügliche arbeitsrechtliche Klage der betreffenden AN voraus;*
Ich bin sicher, Du hast diesen Satz aus Versehen übersehen ;-))
*Individualrecht, müßte eingeklagt werden*
@ all
bei uns hat es gereicht, das Urteil vorzuzeigen!
Erstellt am 04.06.2009 um 17:27 Uhr von ridgeback
@nicoline,
**bei uns hat es gereicht, das Urteil vorzuzeigen!**
Du hast aber vergessen zu erwähnen, mit Unterstützung eines Scharfrichters...
Erstellt am 04.06.2009 um 17:35 Uhr von nicoline
@ridgeback
*mit Unterstützung eines Scharfrichters...*
Wen meinst Du den damit?????????????? (Mist, irgendwie fehlen hier die passenden smileys)
Nein, es war die allseits als freundlich bekannte nicoline, die dieses Urteil gefunden und dem AG unter die Nase gehalten und gefragt hat, ob er ungefähr 40 Prozesse führen möchte. Kein Scharfrichter, ich brauchte nicht mal einen Kampfhund als Begleitung ;-)))))))))))