Freigestellt und gleichzeitig per Beschluss genehmigte Arbeit auf Sation
Hallo, unsere Gremium hat auf Grund der Corona Pandemie beschlossen bis zum Ende der Pandemielage ein freigestelltes BR-Mitglied auf Station arbeiten zu lassen. Keiner weiss nun wann die Pandemielage beendet sein wird und möchte nun von dem „freigestellten“ Mitglied eine Entscheidung entweder Freistellung oder „Arbeiten auf Station“. Hier suche ich Lösungsmöglichkeiten: a) ist dies betriebsverfassungsrechtlich überhaupt tolerabel? b) neuer Beschluss zur Abberufung von der Freistellung mittel 3/4 Mehrheit? Hier ist der einst aus einer akuten Personalmangelsituation heraus entstandenen Beschlussfassung eine absolute Zwickmühle entstanden, zumal das betroffene BR-Mitglied keine Anstalten macht sich von selbst zu entscheiden.
Community-Antworten (6)
03.06.2020 um 21:58 Uhr
also hat das Gremium das nun beschlossen oder nicht? Verstehe das Ganze irgendwie nicht ...
04.06.2020 um 00:34 Uhr
Ein Entzug der Freistellung benötigt keinen sachlichen Grund! Als BRM würde ich morgens auf der Station einen Kaffee trinken gehen und mich dann beim Vorgesetzten bis ca. Feierabend wegen Betriebsratsarbeit abmelden ;-) dass ein BRM auf der Station arbeiten muss und keine Betriebsratsarbeit machen darf kann kein Gremium beschliessen.
04.06.2020 um 08:33 Uhr
Das Gremium hat es beschlossen: das betroffene Mitglied hat sich freiwillig dazu entschlossen auf Station zu arbeiten, jetzt kommt wegen Doppelfunktion ( in Freistellung zu arbeiten) Unmut auf.
04.06.2020 um 09:58 Uhr
Von wem kommt denn Unmut auf? das Gremium verzichtet im Moment auf die Freistellung und der Kollege arbeitet freiwillig auf Station. Wo gibt es denn da eine Doppelfunktion?
04.06.2020 um 10:02 Uhr
Unmut bei wem?
04.06.2020 um 14:17 Uhr
"zumal das betroffene BR-Mitglied keine Anstalten macht sich von selbst zu entscheiden."
oder
"das betroffene Mitglied hat sich freiwillig dazu entschlossen auf Station zu arbeiten"
aber beides gleichzeitig geht mMn nicht.
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