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Projektvertrag um unbefristeten zu umgehen

B
bronco
Nov 2016 bearbeitet

Wir haben aktuell ein Problem zu einer Vertragsverlängerung. Ein Mitarbeiter der 2 Jahre im Betrieb ist (2 befristete Verträge a 1 Jahr bisher) hat nun erneut einen befristeten Vertrag bekommen. Der AG versucht über einen Projektvertrag (der Angestellte ist jetzt plötzlich ohne informationen nur noch für ein bestimmtes Projekt der Firma angestellt, Verträge vorher waren ohne Projektbezug) die unbefristete Anstellung zu verhindern (Firma steht wirtschaftlich grad nicht so gut da). Ich glaube nicht das dies korrekt ist? Was meint Ihr?

4.68202

Community-Antworten (2)

M
monalisa

04.06.2009 um 15:05 Uhr

@bronco, die ersten 2 Jahre ohne Sachgrund - korrekt danach mit Sachgrund - ebenso korrekt! Teilzeitbefristunggesetz.....

K
Kriegsrat

04.06.2009 um 15:05 Uhr

wo ist das problem ? 3 möglichkeiten:

  1. sachgrundlose befristung läuft aus, AN muß gehen und ist arbeitslos
  2. sachgrundbefristung folgt auf sachgrundlose befristung, AN bleibt da und hat noch seinen job
  3. AN soll am ende der sachgrundbefristung gehen, klagt jedoch auf entfristung, hat erfolg, gilt als weiter unbefristet angestellt oder hat keinen erfolg und sachgrundbefristung läuft aus ArbeitnehmerInnen, die gegen die Befristung ihres Arbeitsvertrages vorgehen wollen, müssen innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages beim Arbeitsgericht klagen. Wird diese Frist versäumt, gilt die Befristung als rechtswirksam. (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.02.2000 7 AZR 730/98)

im moment wäre das beste, diese neue befristung mit sachgrund zu unterschreiben, klagen kann der AN immer noch

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