Erstellt am 04.06.2009 um 13:05 Uhr von MonaLisa
@bronco,
die ersten 2 Jahre ohne Sachgrund - korrekt
danach mit Sachgrund - ebenso korrekt!
Teilzeitbefristunggesetz.....
Erstellt am 04.06.2009 um 13:05 Uhr von kriegsrat
wo ist das problem ?
3 möglichkeiten:
1. sachgrundlose befristung läuft aus, AN muß gehen und ist arbeitslos
2. sachgrundbefristung folgt auf sachgrundlose befristung, AN bleibt da und hat noch seinen job
3. AN soll am ende der sachgrundbefristung gehen, klagt jedoch auf entfristung, hat erfolg, gilt als weiter unbefristet angestellt
oder hat keinen erfolg und sachgrundbefristung läuft aus
ArbeitnehmerInnen, die gegen die Befristung ihres Arbeitsvertrages vorgehen wollen, müssen innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages beim Arbeitsgericht klagen. Wird diese Frist versäumt, gilt die Befristung als rechtswirksam. (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.02.2000 7 AZR 730/98)
im moment wäre das beste, diese neue befristung mit sachgrund zu unterschreiben, klagen kann der AN immer noch