Erstellt am 03.06.2009 um 17:16 Uhr von kriegsrat
Befristeter Arbeitsvertrag: Keine Verlängerung durch Dienstplan
Denn derjenige, der den Dienstplan aufstellt, ist nicht automatisch auch derjenige, der über die Verlängerung einer Befristung zu entscheiden hat.
Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 29.05.2008, Az: 10 Sa 116/08.
Erstellt am 03.06.2009 um 19:46 Uhr von alterbetriebsrat
Serus !
Nur wenn er tatsächlich,mit Wissen und Duldung des AG auch über die vertraglich vereinbarte Zeit weiterbeschäftigt wird, so verlängert sich seine Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit, wenn der AG nicht unverzüglich wiederspricht. BGB ich glaube § 563. Also Schnauze halten Köpfe senken immer nur an,den JOB denken. (Denn wir wählen die Freiheit)
Grüssle
Erstellt am 04.06.2009 um 11:09 Uhr von birwein
Naja, die Dienstpläne müssen ja auch noch vom Chef/Abteilunsgleiter genehmigt werden, da ist dann die Schuldigkeit beim AG, wenn er den weiter arbeiten lässt. Wenn dann der MA tatsächlich über das Befrsitungsende hinaus arbeitet, muss er seinen befristeten Arbeitsvertrag vor dem Arbeitsgericht dann als unbefristet anerkennen lassen.