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Befristeter Arbeitsvertrag

T
Toasti
Nov 2016 bearbeitet

Hallo an Alle

Ein Mitarbeiter ist bis zum 31.07 bei uns befristet Eingestellt , im Dienstplan steht er aber schon bis zum 30.09. Langt der Eintrag in den Dienstplan schon für ein Rechtsanspruch auf einen Unbefristeten Arbeitsvertrages und wenn ja gibt es darüber Urteile ? Im voraus danke

5.16103

Community-Antworten (3)

K
Kriegsrat

03.06.2009 um 19:16 Uhr

Befristeter Arbeitsvertrag: Keine Verlängerung durch Dienstplan Denn derjenige, der den Dienstplan aufstellt, ist nicht automatisch auch derjenige, der über die Verlängerung einer Befristung zu entscheiden hat.

Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 29.05.2008, Az: 10 Sa 116/08.

A
alterbetriebsrat

03.06.2009 um 21:46 Uhr

Serus !

Nur wenn er tatsächlich,mit Wissen und Duldung des AG auch über die vertraglich vereinbarte Zeit weiterbeschäftigt wird, so verlängert sich seine Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit, wenn der AG nicht unverzüglich wiederspricht. BGB ich glaube § 563. Also Schnauze halten Köpfe senken immer nur an,den JOB denken. (Denn wir wählen die Freiheit)

Grüssle

B
birwein

04.06.2009 um 13:09 Uhr

Naja, die Dienstpläne müssen ja auch noch vom Chef/Abteilunsgleiter genehmigt werden, da ist dann die Schuldigkeit beim AG, wenn er den weiter arbeiten lässt. Wenn dann der MA tatsächlich über das Befrsitungsende hinaus arbeitet, muss er seinen befristeten Arbeitsvertrag vor dem Arbeitsgericht dann als unbefristet anerkennen lassen.

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