änderungskündigung
hallo zusammen
bei uns soll ein arbeitnehmer eine änderungskündigung erhalten. sein früherers aufgabengebiet ist komplett weggefallen. man bietet ihm nun eine andere tätigkeit seitens der geschäftsleitung an, doch mit erheblichen finaziellen einbussen ( ca. 1500 euro weniger ).
asserdem machte der kollege noch ca 60 überstunden, die ebenfalls vergütet wurden. er ist seit ca 32 jahren im unternehmen.
was sollen wir tuen?
Community-Antworten (4)
03.06.2009 um 15:56 Uhr
der wegfall seines arbeitsplatzes würde evtl. eine betriebsbedingte kündigung rechtfertigen der AG bietet ihm jedoch die weiterbeschäftigung unter geänderten bedingungen an die frage könnte (für ihn) sein, sind die zumutbar? frage : was sagt der kollege dazu ? er könnte der änderungskündigung zustimmen, ablehnen oder unter vorbehalt zustimmen, was zu raten wäre, falls er die angelegenheit noch gerichtlich überprüfen will
was sollen wir tun ? prüfen, ob widerspruchsgründe gem. § 102 BetrVG vorliegen
03.06.2009 um 16:01 Uhr
der kollege hätte am liebsten die kündigung mit einer dicken abfindung.
dieses lehnt die geschäftsführung jedoch ab.
er ist natürlich nicht mit der runterstufung seines gehaltes einverstanden
BtrV.
03.06.2009 um 16:01 Uhr
als BR würde ich (nur) Bedenken anmelden gegen die geplante "unzumutbare" Einkommensverschlechterung - und dem AN raten, unter Vorbehalt anzunehmen und unverzüglich einen Rechtsanwalt aufzusuchen
03.06.2009 um 18:29 Uhr
Ergänzung zu Pfälzer: Falls es noch weitere offene Stellen im Betrieb gibt, die mit dieser Person besetzt werden könnten und weniger große finanzielle Einbußen bedeuten, sollte der BR in seiner Stellungnahme auch darauf hinweisen.
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