W.A.F. LogoSeminare

änderungskündigung

T
tuppes
Nov 2016 bearbeitet

hallo zusammen

bei uns soll ein arbeitnehmer eine änderungskündigung erhalten. sein früherers aufgabengebiet ist komplett weggefallen. man bietet ihm nun eine andere tätigkeit seitens der geschäftsleitung an, doch mit erheblichen finaziellen einbussen ( ca. 1500 euro weniger ).

asserdem machte der kollege noch ca 60 überstunden, die ebenfalls vergütet wurden. er ist seit ca 32 jahren im unternehmen.

was sollen wir tuen?

4.17804

Community-Antworten (4)

K
Kriegsrat

03.06.2009 um 15:56 Uhr

der wegfall seines arbeitsplatzes würde evtl. eine betriebsbedingte kündigung rechtfertigen der AG bietet ihm jedoch die weiterbeschäftigung unter geänderten bedingungen an die frage könnte (für ihn) sein, sind die zumutbar? frage : was sagt der kollege dazu ? er könnte der änderungskündigung zustimmen, ablehnen oder unter vorbehalt zustimmen, was zu raten wäre, falls er die angelegenheit noch gerichtlich überprüfen will

was sollen wir tun ? prüfen, ob widerspruchsgründe gem. § 102 BetrVG vorliegen

T
tuppes

03.06.2009 um 16:01 Uhr

der kollege hätte am liebsten die kündigung mit einer dicken abfindung.

dieses lehnt die geschäftsführung jedoch ab.

er ist natürlich nicht mit der runterstufung seines gehaltes einverstanden

BtrV.

P
Pfälzer

03.06.2009 um 16:01 Uhr

als BR würde ich (nur) Bedenken anmelden gegen die geplante "unzumutbare" Einkommensverschlechterung - und dem AN raten, unter Vorbehalt anzunehmen und unverzüglich einen Rechtsanwalt aufzusuchen

P
Petrus

03.06.2009 um 18:29 Uhr

Ergänzung zu Pfälzer: Falls es noch weitere offene Stellen im Betrieb gibt, die mit dieser Person besetzt werden könnten und weniger große finanzielle Einbußen bedeuten, sollte der BR in seiner Stellungnahme auch darauf hinweisen.

Ihre Antwort