Erstellt am 03.06.2009 um 13:56 Uhr von kriegsrat
der wegfall seines arbeitsplatzes würde evtl. eine betriebsbedingte kündigung rechtfertigen
der AG bietet ihm jedoch die weiterbeschäftigung unter geänderten bedingungen an
die frage könnte (für ihn) sein, sind die zumutbar?
frage : was sagt der kollege dazu ?
er könnte der änderungskündigung zustimmen, ablehnen oder unter vorbehalt zustimmen, was zu raten wäre, falls er die angelegenheit noch gerichtlich überprüfen will
was sollen wir tun ?
prüfen, ob widerspruchsgründe gem. § 102 BetrVG vorliegen
Erstellt am 03.06.2009 um 14:01 Uhr von tuppes
der kollege hätte am liebsten die kündigung mit einer dicken abfindung.
dieses lehnt die geschäftsführung jedoch ab.
er ist natürlich nicht mit der runterstufung seines gehaltes einverstanden
BtrV.
Erstellt am 03.06.2009 um 14:01 Uhr von Pfälzer
als BR würde ich (nur) Bedenken anmelden gegen die geplante "unzumutbare" Einkommensverschlechterung - und dem AN raten, unter Vorbehalt anzunehmen und unverzüglich einen Rechtsanwalt aufzusuchen
Erstellt am 03.06.2009 um 16:29 Uhr von Petrus
Ergänzung zu Pfälzer: Falls es noch weitere offene Stellen im Betrieb gibt, die mit dieser Person besetzt werden könnten und weniger große finanzielle Einbußen bedeuten, sollte der BR in seiner Stellungnahme auch darauf hinweisen.