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2 Kündigungen bei laufenden Zeitverträgen

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elcubano
Nov 2016 bearbeitet

Bei uns in der Firma soll 2 Mitarbeitern gekündigt werden. Die GF hat eine Sozialauswahl durchgeführt und so diese 2 MA "ermittelt". Allerdings gibt es bei uns auch noch Zeitverträge die Ende des Jahres auslaufen. Wie verhält es sich bei Kündigungen wenn es gleichzeitig noch Zeitverträge gibt?

Danke

4.93204

Community-Antworten (4)

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Pfälzer

03.06.2009 um 14:54 Uhr

MA mit Zeitverträgen sind regulär in die Sozialauswahl einzubeziehen - und sind i.d.R. auch die, die es trifft; falls BR die Anhörungen zur (betriebsbedingten-nehme ich an) Kündigung der 2 festangestellten MA bekommt, dann eben Widerspruch nach §102 Abs. 3 Ziff. 1 BetrVG mit Hinweis auf die befristet Beschäftigten

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Erwin

03.06.2009 um 15:13 Uhr

@all

Sind Arbeitnehmer befristet eingestellt, ohne dass der Arbeitsvertrag eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit für die Laufzeit der Befristung enthält, kann das Arbeitsverhältnis während der Zeit der Befristung nicht ordentlich gekündigt werden kann. Diese Arbeitnehmer sind nicht in die Sozialauswahl einzubeziehen (BAG 19.6.1980 EzA § 620 BGB Nr. 47).

http://www.anderfuhr-buschmann.de/arbeitsrecht/kuendigung/kuendigung_sozialauswahl.htm

P
Pfälzer

03.06.2009 um 15:38 Uhr

seit der Schuldrechtsreform habe ich keinen Zeitvertrag mehr ohne Kündigungsoption gesehen

K
Kriegsrat

03.06.2009 um 15:40 Uhr

@ elcubano um was für zeitverträge handelt es sich denn ? nehme mal an um sachgrundlose befristungen ? wurde die möglichkeit der vorzeitigen kündigung im zeitvertrag vereinbart (ansonsten läuft der solange wie vereinbart) zweite frage : handelt es sich bei den befristeten mitarbeitern um "vergleichbare AN" zu den beiden, die gekündigt werden sollen? dritte frage: wurde von den regeln der sozialauswahl abgewichen zur sicherung einer ausgewogenen personalstruktur? vierte frage: wurden "leistungsträger" benannt, die dadurch von der sozialauswahl durch den AG ausgenommen wurden? oder vielleicht müssen ja laut AG "nur" 2 reguläre AN gekündigt werden, weil die befristeten sowieso ende des jahres "gehen" müssen, ansonsten würden evtl. noch mehr betriebsbedingte kündigungen anstehen, wenn keine befristungen auslaufen würden.... ein bisschen wenig infos in deiner frage.....

aber pfälzer hat schon recht, für einen widerspruch sollte es erstmal reichen........

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