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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Entfristung von Zeitverträgen - Zustimmung BR nicht durch ein kurzes Telefonat mit dem Vorsitzenden zurück zunehmen?

S
Speedy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an Alle !! Haben in der Firma folgendes Problem ! Es sind einige MA mit Zeitverträgen ausgestattet , die alle zum 31.12 .07 enden ! Jetzt haben wir in unserer Wöchentlichen Sitzung ,die freudige Nachricht bekommen das alle in einen unbefristeten Arbeitsvertrag übernommen werden !! Die PA wollte eine zustimmung , die gab es dann sofort und einstimmig in dieser Sitzung ! 3 Stunden später ein anruf der PA das ein Mitarbeiter doch zur Bundeswehr muß und deshalb diese entfristung bei ihm nicht in kraft tritt !!

Ich dachte wenn der BR auf Antrag der PA bei einer Entscheidung zustimmt ( oder ablehnt ) hat diese doch eine gewisse rechtliche grundlage ! Und ist nicht durch ein kurzes Telefonat mit dem Vorsitzenden zurück zu nehmen ! Oder ist diese nur mein " gefühltes Recht " was mich wütend macht !!

Es Grüßt der Speedy

5.74005

Community-Antworten (5)

S
Sternburg

27.09.2007 um 17:53 Uhr

Mit der Zustimmung zur Einstellung/Übernahme erklärt der BR sein gesetzlich gefordertes Einverständnis zu dieser Maßnahme - mehr nicht.

Ein Anspruch des BR dem AG gegenüber, diese Maßnahme dann auch tatsächlich durchzuführen, entsteht nicht.

K
khel

27.09.2007 um 18:04 Uhr

Hallo Speedy,

schließe mich Sternburg an. Soweit wie ich das sehe, gibt es keine Möglichkeit, die zurückgenommene Entfristung doch noch durchzuboxen.

Gruß khel

S
Speedy

27.09.2007 um 18:06 Uhr

Mensch !! Ihr macht mir ja echt keinen Mut !

Trotzdem Danke

K
khel

27.09.2007 um 18:25 Uhr

Hallo Speedy,

Nachtrag zu eben: ich habe nochmal im Fitting (23. Auflage) nachgeschaut und mir die Kommentierung zum §99 durchgelesen. Dort steht unter der Rn 38 (s. 1421 F.):

"Die...Verlängerung eines befristeten (...) Arbeitsverhältnisses oder dessen Umwandlung in ein unbefristetes ist als mitbestimmungspflichtige Einstellung anzusehen. ..."

Das heißt für mich: der AG muss die Zustimmung des BR nur dann einholen, wenn das befristete Verhältnis verlängert werden soll, sei es durch eine bewusst vorgenommene Entfristung (wie bei Euch) oder durch stillschweigendes Weiterlaufenlassen des ursprünglichen Arbeitsverhältnisses. Lässt der AG im Gegensatz dazu das befristete Arbeitsverhältnis wie geplant auslaufen, ist der BR außen vor. Und letzteren Fall habt Ihr nun bei der zurückgenommenen Entfristung vorzuliegen.

Also: alles rechtens von AG-Seite her, auch wenn Dich das jetzt nicht glücklich machen wird...

Gruß khel

S
Speedy

27.09.2007 um 19:43 Uhr

Na Gut !! Heul ! Der arme Kerl ! Werde jetzt einmal den gang zur Pa wagen und fragen ob dieser denn nicht einen entsprechenden Brief ans Kreiswehrersatzamt verfassen kann ! Glaube das nur noch bis zum 23 Lebensjahr gezogen werden kann !?? und der MA wird im Feb. 2008 23 Jahre !!

Danke der speedy

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