Entfristung von Zeitverträgen - Zustimmung BR nicht durch ein kurzes Telefonat mit dem Vorsitzenden zurück zunehmen?
Hallo an Alle !! Haben in der Firma folgendes Problem ! Es sind einige MA mit Zeitverträgen ausgestattet , die alle zum 31.12 .07 enden ! Jetzt haben wir in unserer Wöchentlichen Sitzung ,die freudige Nachricht bekommen das alle in einen unbefristeten Arbeitsvertrag übernommen werden !! Die PA wollte eine zustimmung , die gab es dann sofort und einstimmig in dieser Sitzung ! 3 Stunden später ein anruf der PA das ein Mitarbeiter doch zur Bundeswehr muß und deshalb diese entfristung bei ihm nicht in kraft tritt !!
Ich dachte wenn der BR auf Antrag der PA bei einer Entscheidung zustimmt ( oder ablehnt ) hat diese doch eine gewisse rechtliche grundlage ! Und ist nicht durch ein kurzes Telefonat mit dem Vorsitzenden zurück zu nehmen ! Oder ist diese nur mein " gefühltes Recht " was mich wütend macht !!
Es Grüßt der Speedy
Community-Antworten (5)
27.09.2007 um 17:53 Uhr
Mit der Zustimmung zur Einstellung/Übernahme erklärt der BR sein gesetzlich gefordertes Einverständnis zu dieser Maßnahme - mehr nicht.
Ein Anspruch des BR dem AG gegenüber, diese Maßnahme dann auch tatsächlich durchzuführen, entsteht nicht.
27.09.2007 um 18:04 Uhr
Hallo Speedy,
schließe mich Sternburg an. Soweit wie ich das sehe, gibt es keine Möglichkeit, die zurückgenommene Entfristung doch noch durchzuboxen.
Gruß khel
27.09.2007 um 18:06 Uhr
Mensch !! Ihr macht mir ja echt keinen Mut !
Trotzdem Danke
27.09.2007 um 18:25 Uhr
Hallo Speedy,
Nachtrag zu eben: ich habe nochmal im Fitting (23. Auflage) nachgeschaut und mir die Kommentierung zum §99 durchgelesen. Dort steht unter der Rn 38 (s. 1421 F.):
"Die...Verlängerung eines befristeten (...) Arbeitsverhältnisses oder dessen Umwandlung in ein unbefristetes ist als mitbestimmungspflichtige Einstellung anzusehen. ..."
Das heißt für mich: der AG muss die Zustimmung des BR nur dann einholen, wenn das befristete Verhältnis verlängert werden soll, sei es durch eine bewusst vorgenommene Entfristung (wie bei Euch) oder durch stillschweigendes Weiterlaufenlassen des ursprünglichen Arbeitsverhältnisses. Lässt der AG im Gegensatz dazu das befristete Arbeitsverhältnis wie geplant auslaufen, ist der BR außen vor. Und letzteren Fall habt Ihr nun bei der zurückgenommenen Entfristung vorzuliegen.
Also: alles rechtens von AG-Seite her, auch wenn Dich das jetzt nicht glücklich machen wird...
Gruß khel
27.09.2007 um 19:43 Uhr
Na Gut !! Heul ! Der arme Kerl ! Werde jetzt einmal den gang zur Pa wagen und fragen ob dieser denn nicht einen entsprechenden Brief ans Kreiswehrersatzamt verfassen kann ! Glaube das nur noch bis zum 23 Lebensjahr gezogen werden kann !?? und der MA wird im Feb. 2008 23 Jahre !!
Danke der speedy
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