Hallo,
wir erhielten heute eine Mitteilung, dass alle Tätigkeiten unserer Abteilung (Entwicklung/Konstruktion) ab sofort per betriebliches Abrechnungssystem zu erfassen sind. In keiner Verwaltungsabteilung wird etwas derartiges durchgeführt. Diese Maßnahme wäre "zur Verbesserung der Kostentranzparenz der laufenden Projekte".
Der BR wurde darüber nicht informiert und diese Maßnahme erfolgt auf Anweisung des technischen Vorstandes, ohne dass der zuständige Abteilungsleiter seine Zustimmung erteilt hat.
Liegt hier ein Verstoß gegen §87 Abs. 6 BetrVG vor?
Vielen Dank für Euere Antwort.
Liebe Grüße,
Steffen