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Erfassung der Arbeitstätigkeiten im HomeOffice

A
Arien
Apr 2020 bearbeitet

Hallo,

Wie in vielen Betrieben hat hat auch unser AG die meisten "verzichtbaren" AN ins HomeOffice geschickt. Nun verlangt er von jedem AN, diese sollen täglich Ihre Anfangs- und Endzeiten, sowie eine Liste (stichpunktartig) der Tätigkeiten mit Verteilzeiten an den AG, Vorgesetzten und Geschäftszimmer senden. MA, die vor der Krise im regulären HomeOffice gearbeitet haben mussten dies aber nicht / nie. Unabhängig von meiner persönlichen Haltung finde ich es doch sehr weit greifend, außerdem wurde der BR in keinster Weise dazu gehört (was wohl der Krise geschuldet ist). Hinzu kommt die Vertrauensfrage, weil eine solche Maßnahme ja vorher auch nicht gefordert war. Zur Verteilung der Arbeitszeit auf verschiedene Projekte, Kostenstellen usw. gibt es übrigens ein anderes Tool, welches die MA pflegen. Daher gehe ich von reiner Kontrolle aus. Ist diese Art der Überwachung rechtens? Wenn nein, worauf berufen (BetrVG §87 Abs.1?)

Danke für Eure Antworten im Voraus.

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Community-Antworten (4)

S
stehipp

01.04.2020 um 11:12 Uhr

Man kann das ganze als Überwachung verstehen, oder wohlwollend auch als Sorgfaltspflicht. Nur weil man im Homeoffice arbeitet bedeutet das nicht automatisch, dass sämtliche Regeln für Arbeitszeiten/ Pausenzeiten usw. nicht mehr gelten. Zudem zahlt er euch ja auch für eine x-Stundenwoche, da kann ich schon verstehen, dass er wissen will, ob ihr die Arbeitszeit auch beruflich aufwendet. Und irgendwie muss der AG das ja auch prüfen und dokumentieren können, insofern kann ich eine Erfassung schon verstehen. Die Einbindung des BRs über die Art der Erfassung (technische Erfassung...) wäre aus meiner Sicht notwendig.

H
Hangman

02.04.2020 um 12:51 Uhr

Ich glaube nicht, dass ihr etwas dagegen machen könnt, siehe untenstehendes Zitat aus:

https://www.bund-verlag.de/aktuelles~EuGH-Urteil-zur-Arbeitszeiterfassung-%E2%80%93-Bedeutung-fuer-Betriebsraete~

"... Nach der Entscheidung des EuGH vom 14.5.2019 – C-55/18 ist eine nationale Rechtslage mit der EU-Charta unvereinbar, wenn die Arbeitgeber nicht verpflichtet sind, ein System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Der Gerichtshof betont die Bedeutung des in der EU-Charta verbürgten Grundrechts eines jeden Arbeitnehmers auf die Begrenzung der Höchstarbeitszeit sowie der täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten..."

C
celestro

02.04.2020 um 13:30 Uhr

Ich würde das auch Gründen der Gleichbehandlung ablehnen. Sprich entweder müssen das ALLE im HomeOffice machen, oder keiner.

A
Arien

02.04.2020 um 13:57 Uhr

Danke sehr für Eure Antworten. Wir werden das mal diskutieren....

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