Übergang von der Alterteilzeit in die Altersrente
Hallo ne Frage an die Profis, kann man Altersteilzeit beantragen vereinbaren das man nach der Altersteilzeit nahtlos in die Rente für besonders langjährige Versicherte 45 Jahre übergehen kann. Oder gibt's da wie mein AG behauptet nur die Möglichkeit bis zum erst möglichen Eintritt zur Rente, welcher dann mit 63 wäre. Damit wäre aber ein Abschlag auf Dauer von 11,4 % verbunden. Mit 64 und 2 Monaten wäre aber ein Rentenbezug ohne Abschlag möglich. Gibt's hier nen Rechtshintergrund ? Kann man das vereinbaren wie man möchte oder sind die 63 Jahre bindend. Danke im Voraus für eure Infos
Community-Antworten (3)
02.06.2020 um 18:33 Uhr
frag doch mal nach dem § auf den er sich bezieht.
02.06.2020 um 18:59 Uhr
Hallo celestro er bezieht sich auf keinen §, legt es in seinen Rahmenbedingungen fest. ATZ wird nur bis zum frühestmöglichen Renteneintritt gewährt ( auch mit Abzügen) Bezieht sich auf die Renteneintrittstabelle. daher meine Frage in die Runde ob es da nen rechtlichen Hintergrund gibt. Bevor ich Ihn darauf anspreche.
02.06.2020 um 19:24 Uhr
Zur ATZ kann ein AG ja nur gezwungen werden, wenn es dafür einen Rechtsanspruch gibt. Der kann z.B. in einem TV liegen. ansonsten kann er da ggf. eigene Regeln aufstellen
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