Personalgespräch Was ist formal zu beachten?
Kann die Geschäftsstellenleitung ein Personalgespräch ankündigen und durchführen? Was muß ich als AN beachten? Wie muß GSL das Perso-Gespr. ankündigen? Dochwohl schriftlich oder? Was muß die Einladung zum PG mindestens enthalten? Welche Fristen muß GSL dem AN zur Vorbereitung auf das PG geben?
Community-Antworten (2)
31.05.2009 um 12:09 Uhr
@Wilhelm, ""Kann die Geschäftsstellenleitung ein Personalgespräch ankündigen und durchführen?"" Ist doch ihr gutes Recht. Ansonsten schau mal hier: http://www.business-wissen.de/personal/besprechung/anwenden-umsetzen/mitarbeitergespraech-planung-vorbereitung-durchfuehrung-und-nachbereitung.html
31.05.2009 um 15:59 Uhr
@ wilhelm
für die einladung zu einem "personalgespräch" gibt es keine gesetzliche schriftformerfordernis bzw. fristen
es reicht " herr xy, kommen sie mal am... zu einem personalgespräch" ob schriftlich, mündlich oder per rauchzeichen ;-))
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