Erstellt am 31.05.2009 um 10:09 Uhr von ridgeback
@Wilhelm,
""Kann die Geschäftsstellenleitung ein Personalgespräch ankündigen und durchführen?""
Ist doch ihr gutes Recht.
Ansonsten schau mal hier:
http://www.business-wissen.de/personal/besprechung/anwenden-umsetzen/mitarbeitergespraech-planung-vorbereitung-durchfuehrung-und-nachbereitung.html
Erstellt am 31.05.2009 um 13:59 Uhr von kriegsrat
@ wilhelm
für die einladung zu einem "personalgespräch" gibt es keine gesetzliche schriftformerfordernis bzw. fristen
es reicht " herr xy, kommen sie mal am... zu einem personalgespräch" ob schriftlich, mündlich oder per rauchzeichen ;-))