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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Personalgespräch Was ist formal zu beachten?

W
Wilhelm
Nov 2016 bearbeitet

Kann die Geschäftsstellenleitung ein Personalgespräch ankündigen und durchführen? Was muß ich als AN beachten? Wie muß GSL das Perso-Gespr. ankündigen? Dochwohl schriftlich oder? Was muß die Einladung zum PG mindestens enthalten? Welche Fristen muß GSL dem AN zur Vorbereitung auf das PG geben?

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Community-Antworten (2)

R
ridgeback

31.05.2009 um 12:09 Uhr

@Wilhelm, ""Kann die Geschäftsstellenleitung ein Personalgespräch ankündigen und durchführen?"" Ist doch ihr gutes Recht. Ansonsten schau mal hier: http://www.business-wissen.de/personal/besprechung/anwenden-umsetzen/mitarbeitergespraech-planung-vorbereitung-durchfuehrung-und-nachbereitung.html

K
Kriegsrat

31.05.2009 um 15:59 Uhr

@ wilhelm

für die einladung zu einem "personalgespräch" gibt es keine gesetzliche schriftformerfordernis bzw. fristen

es reicht " herr xy, kommen sie mal am... zu einem personalgespräch" ob schriftlich, mündlich oder per rauchzeichen ;-))

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