Erstellt am 28.05.2009 um 21:56 Uhr von Lotte
Krischi,
warum soll sie es denn dem BR mitteilen?
Erstellt am 28.05.2009 um 22:04 Uhr von krischi
Hallo Lotte,
es geht darum ihre Stelle neu zu besetzen bzw. das einer befristeten MA dann nicht gekündigt werden müsste.
Außerdem hat sich auch der AG an uns gewandt, da die MA sich noch nicht gemeldet hat.
Erstellt am 28.05.2009 um 22:20 Uhr von Lotte
krischi,
7 Wochen vor Beginn der Elternzeit muss der Antrag normalerweise beim AG sein. Sieh mal BEEG § 16 (1)
Erstellt am 29.05.2009 um 10:52 Uhr von Petrus
@Lotte:
...und da es nach der Geburt sowieso noch 8 Wochen Mutterschutz gibt, reicht es also aus, wenn sich die Junge Mutter in der Woche nach der Entbindung erklärt. Eher _muss_ sie ihre Elternzeitwünsche niemandem erklären.
@Krischi: Wie wäre es, wenn ihr die MA mal fragt, für wie lange sie in Elternzeit gehen will. Vielleicht steht das ja schon fest...
Und das wann... also wenn sie keinen geplanten Kaiserschnitt anstrebt, wird die exakte Beantwortung schwierig. Aber den errechneten Zeitpunkt _muss_ der ArbGeb kennen. Er hat schließlich Beschäftigungs- und Kündigungsverbote zu beachten...
Erstellt am 29.05.2009 um 11:26 Uhr von Lotte
Petrus,
hab ich je etwas anderes behauptet?
Erstellt am 29.05.2009 um 12:41 Uhr von Petrus
@Lotte: War nur als Ergänzung Deines Gesetzesverweises gedacht. Bevor Krischis Personaler irgendwas behauptet... denn selbst in Behörden ist es üblich, MA gleich bei Meldung der Schwangerschaft entsprechende interne Formblätter zu überreichen...