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Mitteilung zum Beginn der Elternzeit - wann?

K
krischi
Jan 2018 bearbeitet

Im BR stehen wir gerade vor dem Problem das eine MA schwanger ist und wir jetzt nicht wissen wann genau sie uns mitteilen muss, wann und für wie lange sie in Elternzeit geht?

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Community-Antworten (6)

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Lotte

28.05.2009 um 23:56 Uhr

Krischi, warum soll sie es denn dem BR mitteilen?

K
krischi

29.05.2009 um 00:04 Uhr

Hallo Lotte,

es geht darum ihre Stelle neu zu besetzen bzw. das einer befristeten MA dann nicht gekündigt werden müsste. Außerdem hat sich auch der AG an uns gewandt, da die MA sich noch nicht gemeldet hat.

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Lotte

29.05.2009 um 00:20 Uhr

krischi, 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit muss der Antrag normalerweise beim AG sein. Sieh mal BEEG § 16 (1)

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Petrus

29.05.2009 um 12:52 Uhr

@Lotte: ...und da es nach der Geburt sowieso noch 8 Wochen Mutterschutz gibt, reicht es also aus, wenn sich die Junge Mutter in der Woche nach der Entbindung erklärt. Eher muss sie ihre Elternzeitwünsche niemandem erklären.

@Krischi: Wie wäre es, wenn ihr die MA mal fragt, für wie lange sie in Elternzeit gehen will. Vielleicht steht das ja schon fest... Und das wann... also wenn sie keinen geplanten Kaiserschnitt anstrebt, wird die exakte Beantwortung schwierig. Aber den errechneten Zeitpunkt muss der ArbGeb kennen. Er hat schließlich Beschäftigungs- und Kündigungsverbote zu beachten...

L
Lotte

29.05.2009 um 13:26 Uhr

Petrus, hab ich je etwas anderes behauptet?

P
Petrus

29.05.2009 um 14:41 Uhr

@Lotte: War nur als Ergänzung Deines Gesetzesverweises gedacht. Bevor Krischis Personaler irgendwas behauptet... denn selbst in Behörden ist es üblich, MA gleich bei Meldung der Schwangerschaft entsprechende interne Formblätter zu überreichen...

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