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Ist ein Flatscreen Mitbestimmungspflichtig ???

B
BRTELDAS
Nov 2016 bearbeitet

Liebe Betriebsräte,

nachdem unser AG einen sogenannten Flatscreen im Eingangsbereich installiert hat, haben wir unsere Mitbestimmungsrecht gemäß §87 Abs 6 BetrVG schriftlich eingefordert. Auf diesem Monitor läuft eine Powerpointpräsentation mit den allgemeinen Standortdaten sowie der Produktivität der einzelnen Teams ab. Unser AG ist natürlich nicht unserer Meinung und weigert sich uns diesen zur Mitbestimmung vorzulegen. Grundsätzlich haben wir ja nichts gegen diesen TV. Es geht uns nur darum ob wir in der MBR nach §87 rechtlich einfordern können. Desweitern stellt sich für uns die Frage zu Theama Datenschutz, da Betriebsfremden der Einblick durch eine Glastür möglich ist.

5.04205

Community-Antworten (5)

K
Kölner

28.05.2009 um 12:14 Uhr

@BRTELDAS Wo seht Ihr hier einen Ansatz von § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG? Ich sehe keinen... ...eher schon nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG bzgl. der Produktivitätsauswertungen.

P
pitsieben

28.05.2009 um 12:19 Uhr

Hallo BRTELDAS, ich sehe hier den § 87 Abs. 6 BetrVG wegen der Einführung und Anwendung des Flatscreen sowie der Datenerhebung und -verwendung.

W
Waschbär

28.05.2009 um 12:26 Uhr

@BRTELDAS, Ich hoffe sehr das sich die Arbeitsicherheit, die Glastür angesehen hat.Galstüren sind ja bekanntlich ein Hauptunfall gegenstand. Sicher mögen Glastüren auf den Erstenblick nicht so Visuell Gefärlich ausehen wie Schneckenverdichter ABEr genau das ist auch der Grundwarum Glastüren immer wieder zu Unfällen führen!

Der Asa(ArbeitrSIcherheit Ausschuss) muss dringend eine BV zum Thema Glastüren abschliessen. Allerdings muss ich auch anmerken das "Schwareze" Vögel" unter umständen zu einer AGG Prozzes Lawine führen können, wegen der Diskreminierung der anders Farbigen Vögel.

Bedenke Glück und Glas wie leicht das Bricht. Und Wegen Vögel da kennen sich Waschbären mit aus. Ich selber bin immer gut zu Vögeln.

Plasma oder LCD ?

P
pitsieben

28.05.2009 um 12:34 Uhr

@Waschbär, ich hoffe, dass die Glastür nicht mit Dir als lustiger Vogel mit buschigen Schwanz verziert wird.

W
Waschbär

28.05.2009 um 14:27 Uhr

@pitsieben, Na ja Waschbären ansich sind ja schon gerne mal Paradisvögel.....Aber wenn ich als Waschbär an der glastür prangen würde.... dann würdet ihr keine Pot mehr bekommen ! Es gab da mal einen zwischenfall in Kassel ! Und seit dem gibt es ja auch die ableger der Post ( sory wenn das nicht so Wörtlich richtig ist) Also diese getarnten Postboten .... na ja W.B können gut riechen und wir mögen es gar nicht Veräppelt zu werden, den Rest kannst Du dir ja denken oder in Googe anlesen !

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