Liebe Betriebsräte,

nachdem unser AG einen sogenannten Flatscreen im Eingangsbereich installiert hat, haben wir unsere Mitbestimmungsrecht gemäß §87 Abs 6 BetrVG schriftlich eingefordert. Auf diesem Monitor läuft eine Powerpointpräsentation mit den allgemeinen Standortdaten sowie der Produktivität der einzelnen Teams ab. Unser AG ist natürlich nicht unserer Meinung und weigert sich uns diesen zur Mitbestimmung vorzulegen. Grundsätzlich haben wir ja nichts gegen diesen TV. Es geht uns nur darum ob wir in der MBR nach §87 rechtlich einfordern können. Desweitern stellt sich für uns die Frage zu Theama Datenschutz, da Betriebsfremden der Einblick durch eine Glastür möglich ist.