Neues Excel-Formular für Spesen- und Reisekostenabrechnung eingesetzt - mitbestimmungspflichtig ?
Guten Morgen, unser AG hat das EXCEL-Formular mit dem unsere vielen Aussendienstler ihre Reisekosten abrechnen müssen den neuen gesetzlichen Bestimmungen angepasst und somit kommen für einige über 100 € / Monat weniger heraus (v.a. wegen Änderungen bei Einsätzen, die die 3-Monatsfrist überschreiten)
war diese Aktion nicht mitbestimmungspflichtig ? ... auch wenn die entsprechenden Steuergesetze tatsächlich ab 01/2007 anders (schlechter) geworden sind
So ein allg. zu verwendendes Formular ist doch immer mitbestimmungspflichtig, oder ?
Community-Antworten (10)
01.02.2007 um 09:23 Uhr
Hallo Gbi,
habe im Fitting zu § 87 BetrVG RN 73 gefunden: "Nicht mitbestimmungspflichtig sind: Erlass einer Dienstreiseordnung, da diese nur das Vertragsverhältnis des Arbeitnehmers zum Arbeitgeber regelt, insbesondere den Aufwendungsersatz des Arbeitnehmers."
MfG Angi1
01.02.2007 um 09:30 Uhr
@Angi1: danke
...also muss jetzt jeder selber in seinem Vertrag nachschauen, ob eine Verschlechterung der Aufwandsentschädigung rechtens ist und gfs. selbst klagen ?
01.02.2007 um 09:30 Uhr
@gbi Warum nicht auch das excel-Programm mitbestimmen?
Der Ansatzpunkt wäre vorher gegeben gewesen: Sich mit dem AG über die fiskalischen Änderungen und deren Folgen für die AN unterhalten...
01.02.2007 um 09:31 Uhr
@gbi Wer will denn gegen was klagen???
01.02.2007 um 09:36 Uhr
@Kölner
Vorher ging es ja nicht, weil wir erst Anfang der Woche die neue Version des Abrechnungsformulars (EXCEL) erhalten haben mit der Info, dass sich geringfügige Abzüge ergeben könnten wg. der Steuergesetzänderung ( erste 20 km ohne Anrechnung).
nb: Klagen müsste man, wenn im Arbeitsvertrag eine Vergütung von sagen wir 0,30 € pro km festgelegt ist und nun die ersten 20 km ohne Anrechnung bleiben sollen.
01.02.2007 um 09:46 Uhr
@gbi Dann wäre aber der Beklagte das Bundesfinanzministerium...
01.02.2007 um 11:46 Uhr
Es gibt auf der Seite vom DGB zur Pendlerpauschale folgenden Link
http://www.dgb.de/homepage_kurztexte/pendlerpauschale.htm/
Vielleicht hilfts ja weiter
11.07.2007 um 16:20 Uhr
@gbi Die Frage ist zwar schon ein bisher her, ergänzend möchte ich mal erwähnen, dass §87 (1) Nr.1 BetrVG (trotz berechtigtem Einwand von Angi1) greift, denn da "ihre Reisekosten abrechnen müssen" betrifft dies die Ordnung und das Verhalten der AN, was das MBR absolut begründet.
11.07.2007 um 17:40 Uhr
@Angi1, bugschuss Sowohl Fitting als auch DKK (Klebe), RN 51, sehen die Dienstreiseordnung als mitbestimmungspflichtig an. Fitting sagt in RN 73 lediglich, dass die Dienstreiseordnung nicht nach Nr. 1 mitbestimmungspflichtig ist; ggf. muss man hier Nr. 10 ziehen ;-)
11.07.2007 um 19:00 Uhr
Hi,
@tramdriver: Kannst Du mir bitte sagen wo im Fitting Du findest, daß er eine Dienstreiseordnung für mitbestimmungspflichtig hält? IN RN 73 zu § 87 schreibt er, daß die Dienstreiseordnung es nicht nach Nr.1 ist, da es hier um den Aufwendungsersatz geht. Derartige Dinge fallen auch nicht unter nr. 10, so zumindest Fitting, § 87 RN 416 und Richardi, § 87, RN 743 m.w.N.. Aber vielleicht habe ich da etwas übersehen.
Gruss, Kai
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