Vorstellungsgespräch > Freistellung von der Arbeit
Hallo zusammen,
habe ich ein Recht auf Freistellung, wenn ich ein Vorstellungsgespräch habe? Nachweislich! Wenn ja, bitte mit §!
Community-Antworten (2)
28.05.2009 um 11:02 Uhr
@claire im Fall, dass dir gekündigt wurde - siehe § 629 BGB; falls ein Tarifvertrag besteht, auch mal da nachsehen ob es diesbezügliche Vereinbarungen gibt;
28.05.2009 um 11:19 Uhr
Hat man da anderweitig keine Möglichkeit - ich kündige ja nicht und bin nicht gekündigt worden, man steht am Ende seiner Ausbildung, deshalb wäre eine andere Möglichkeit als "Kündigung" besser
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