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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Vorstellungsgespräch > Freistellung von der Arbeit

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claire
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

habe ich ein Recht auf Freistellung, wenn ich ein Vorstellungsgespräch habe? Nachweislich! Wenn ja, bitte mit §!

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Community-Antworten (2)

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Pfälzer

28.05.2009 um 11:02 Uhr

@claire im Fall, dass dir gekündigt wurde - siehe § 629 BGB; falls ein Tarifvertrag besteht, auch mal da nachsehen ob es diesbezügliche Vereinbarungen gibt;

C
claire

28.05.2009 um 11:19 Uhr

Hat man da anderweitig keine Möglichkeit - ich kündige ja nicht und bin nicht gekündigt worden, man steht am Ende seiner Ausbildung, deshalb wäre eine andere Möglichkeit als "Kündigung" besser

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