Geregelte Arbeitszeit als JAV-Vorsitzender?
Hallo,
ich bin Vorsitzender der JAV, bereits ausgelernt also kein Azubi mehr. Ich arbeite im 3-Schichtbetrieb und kann meiner Arbeit deshalb nur begrenzt nachkommen.
Gibt es eine Möglichkeit, dass ich beim Arbeitgeber eine regelmäßige Arbeitszeit einfordern kann, damit ich meine Aufgaben ordentlich erledigen kann und auch immer zu den selben Zeiten telefonisch für die Azubis erreichbar wäre?
Eine Möglichkeit sehe ich z.B. dadurch, dass ich Montags bis Freitags nur Frühdienst arbeite...
Über Infos dazu wäre ich dankbar.
Community-Antworten (1)
27.05.2009 um 17:21 Uhr
Guck Dir §69 sowie §37(2) iVm §65(1) BetrVG an.
Eine allgemeine Befreiung vom Schichten dürfte an §78 scheitern
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