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Gehaltsangabe bei Neueinstellung - Kann man diese Information wirklich nur einfordern, wenn man einen Tarifvertrag hat?

S
sandman
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

wir sind (bedingt durch einige Rücktritte) ein relativ unwissender BR und benötigen somit Eure Hilfe. Bevor ich jetzt die Antwort erhalte, dass ich doch eine Schulung besuchen soll, möchte ich mitteilen, dass wir bereits Neuwahlen in die Wege geleitet haben und diese zeitnah stattfinden werden. Nach jetzigem Stand werde ich dann nicht mehr kandidieren.

Meine Frage: Der BR hat die Unterlagen für eine Neueinstellung mit der Bitte um Zustimmung erhalten. Bevor wir jedoch eine Entscheidung treffen wollen, interessiert uns natürlich auch das Gehalt. Da wir jedoch keinen Tarifvertrag haben, ist unsere Personalcheffin der Meinung, dass sie uns diese Information nicht geben muss. Kann man diese Information wirklich nur einfordern, wenn man einen Tarifvertrag hat? Gibt es hierzu evtl. einen Paragraphen oder ein Gerichtsurteil?

Danke für Eure Hilfe.

Ciao, The Sandman

5.19601

Community-Antworten (1)

M
major

27.05.2009 um 13:58 Uhr

@Sandman Siehe http://www.bundesrecht.juris.de/betrvg/__87.html BtrVG § 87 Abs. (1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen: Satz 10. Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und die Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden sowie deren Änderung;

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