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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Auskunftsverweigerung von der Geschäftsführung bzw. Personalabteilung wer einen AT-Vertrag hat - Wir haben doch das Recht auf Auskunft, oder?

F
festländerin
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben vor Kurzem als BR unsere Personalabteilung gebeten, uns mitzuteilen, wer in unserem Betrieb Projektleiter, wieviel Teilzeitkräfte und geringfügig Beschäftigte, Arbeitszeiten etc. sowie wer einen außertariflichen Vertrag hat. Die Geschäftsleitung hat unserer Personalabteilung verboten, uns Auskunft darüber zu erteilen, wer einen außertariflichen Vetrag bei uns im Betrieb hat. Welchen Grund kann es nach eurer Meinung dafür geben? Wir haben doch das Recht auf Auskunft, oder? Wir wollen ja nicht die Gehälter wissen sondern nur die Namen.

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Community-Antworten (4)

P
Pfälzer

27.05.2009 um 11:15 Uhr

@festländerin mit bitten kommt man ab und an nicht sehr weit; man muß auch mal einfordern - hier z.B. unter Berufung auf § 80 Abs. 2 BetrVG

K
Kriegsrat

27.05.2009 um 12:35 Uhr

@ auch einblicknahme in die bruttolohnlisten durch den BRV (falls kein betriebs- oder anderer ausschuß besteht) wäre ein berechtigtes anliegen......

P
pirat

27.05.2009 um 12:55 Uhr

@festländerin, wenn der AG weiter uneinsichtig ist, teilt ihm auf eine ganz suptile Art mit, dass der BR zur Wahrung seiner Rechte anwaltliche Hilfe zurate ziehen müsste...

A
Angie

27.05.2009 um 15:36 Uhr

Hallo Festländerin,

Hilfe findest Du auch im Fitting zu §87 RN 488 - 496.

MfG Angie

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