W.A.F. LogoSeminare

Rauchverbot über den Kopf des BR entschieden - wie kann dagegen vorgegangen werden?

R
Rohrflunder
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bei uns ist seit Freitag ein Schild mit der Aufschrift "RAUCHVERBOT"an der Eingangstür ins Firmengebäude angebracht worden. Dies wurde über den Kopf des BR entschieden,wie kann dagegen vorgegangen werden? mfg Thomas

4.59204

Community-Antworten (4)

K
Kölner

26.05.2009 um 22:31 Uhr

@Rohrflunder Abmontieren! Auch wenn das nichts am Rauchverbot ändert. Vielleicht hilft ja der Zwang nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG den AG zu Verhandlungen zu zwingen.

D
DonJohnson

26.05.2009 um 22:32 Uhr

Erst mal dem AG mitteilen, dass ihr nach § 87 Abs 1 Satz 1 ein MBR habt und das Rauchverbot in einer BV regeln wollt. Bis zu dem Abschluß der BV möge er das Schild abhängen. Teilt ihm mit, dass auch ihr auf die Wahrung des Nichtraucherschutzes achten wollt, aber die im GG Art 2 verankerten Rechte der Raucher auch nciht außer Acht lassen wollt.

Sollte er sich quer stellen müßt ihr wissen wie ihr weiter verfahren wollt...

K
Kölner

26.05.2009 um 22:36 Uhr

@DonJohnson Ist ja eine alte und leidige Diskussion: Einerseits soll der AG die Nichtraucher schützen, so wie es vom Gesetz gefordert ist, andererseits will man den Rauchern den Glimmstängel nicht verwehren. Also? Ich meine, es kann nur noch darum gehen, den Rauchern einen Ort auf dem Betriebsgelände zuzuweisen, an dem der Sucht gefrönt werden darf.

D
DonJohnson

26.05.2009 um 22:38 Uhr

@Kölner Jo, so sehe ich das auch. Und dieser Ort, und ob wie oder wo ausgestempelt wird usw - wird in der BV fixiert - das MBR des BR ist vorhanden wie du selber schriebst. Wenn der AG sich bezüglich der Abnahme des Schildes also weigert, liegt es am Gremium wie weit sie gehen wollen...

Ihre Antwort