Erstellt am 27.05.2020 um 13:07 Uhr von Krambambuli
Sehe ich nicht. Das kommt auf verschiedene zusätzliche Faktoren an.
Erstellt am 27.05.2020 um 15:23 Uhr von Pjöööng
Ein Tarifvertrag gilt nur dann "automatisch" wenn er entweder vom BMAS für allgemeinverbindlich erklärt wurde, oder Arbeitgeber und Arbeitnehmer Mitglied der Tarifparteien sind.
Erstellt am 28.05.2020 um 09:29 Uhr von Enigmathika
@Pjöööng
Also, wenn der Arbeitgeber Mitglied im kommunalen Arbeitgeberverband ist, aber die neu hinzukommenden Arbeitnehmer nicht in der Gewerkschaft, dann haben sie keinen Anspruch auf Behandlung nach TVöD, richtig?
(Was natürlich nicht ausschließt, dass man das trotzdem vereinbaren könnte)
Erstellt am 28.05.2020 um 09:33 Uhr von Pjöööng
Erstellt am 28.05.2020 um 09:57 Uhr von enigmathika